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Schutz vor Gürtelrose

Betroffene klagen über allgemeine Krankheitszeichen wie Abgeschlagenheit, Kopf- und Gliederschmerzen oder leichtes Fieber. Das typische Merkmal der Gürtelrose ist der Hautausschlag. Er beginnt meist mit einer unspezifischen Rötung an der betroffenen Stelle und entwickelt sich weiter zu einem schmerzhaften Hautausschlag mit Bläschen und kleinen Hautknötchen.

Wie jede Infektionskrankheit ist auch Gürtelrose ansteckend. Es können sich aber nur Personen anstecken, die noch nie Kontakt mit dem Virus hatten und nicht geimpft sind. Bei einer Ansteckung würden sie zunächst Windpocken bekommen. Diejenigen, die schon einmal Windpocken hatten, können sich also nicht mehr mit Gürtelrose infizieren.

Infektiös ist vor allem der Inhalt der Hautbläschen. Sind die betroffenen Hautstellen gut abgedeckt, ist die Ansteckungsgefahr gering.

Hinweis: Die Viren überleben einige Zeit außerhalb des Körpers wie beispielsweise auf Türgriffen oder Wasserhähnen. Eine Übertragung ist daher auch auf diesem Wege möglich.  

Die Impfung kann die Reaktivierung der Viren und die dadurch entstehende Gürtelrose mit anhaltenden Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie) verhindern.

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) allen Personen ab 60 Jahren. Sie besteht aus zwei Impfdosen, die im Abstand von zwei bis sechs Monaten verabreicht werden sollten (Herpes-zoster-subunit-Totimpfstoff).

Personen mit einer Grunderkrankung oder Immunschwäche haben ein erhöhtes Risiko, sich mit den Viren zu infizieren. In diesem Fall wird die Impfung seit dem 13.02.2026 bereits ab 18 Jahren empfohlen.

Hinweis: Wir können keine Kosten für Impfungen erstatten, die vor dem 13.02.2026 durchgeführt wurden. Es besteht auch grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf die Impfung mit einem Herpes-zoster-Lebendimpfstoff.

Wie bei vielen Impfungen können auch bei der Impfung gegen Gürtelrose Impfreaktionen auftreten. Es sind meist Allgemeinreaktionen wie zum Beispiel Schmerzen und Rötungen an der Impfstelle, Muskel- und Kopfschmerzen sowie Müdigkeit.

Diese sind jedoch ausdrücklich erwünscht, da sie zeigen, dass sich das Immunsystem mit dem Impfstoff auseinandersetzt. In der Regel klingen die Symptome zwei bis drei Tage nach der Impfung ab.

Wir übernehmen die Kosten für unsere Versicherten ab 60 Jahren.

Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten ab 18 Jahren, wenn das Immunsystem aufgrund einer Grunderkrankung geschwächt ist.

Grunderkrankungen können zum Beispiel sein:

  • Immundefizienz beziehungsweise Immunsuppression
  • HIV-Infektion
  • Rheumatoide Arthritis
  • Systemischer Lupus erythematodes
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • Chronische Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus

Bei Vorliegen der altersbedingten oder medizinischen Indikationen übernehmen wir die Kosten dieser Impfung. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihre ärztliche Praxis.

Falls Sie Fragen zur Kostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH-Servicestelle. Wir beraten Sie gern.

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