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Die Impfung gegen Gelbfieber dient dazu, einer Infektion vorzubeugen.

Die Gelbfieber-Impfung sollte jenen Personen empfohlen werden, die sich in weiten Teilen von Afrika und im zentralen Südamerika aufhalten. Darüber hinausgehende Gelbfieber-Regionen sind ebenfalls zu beachten.

Wenn Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland reisen, können wir die Kosten unter bestimmten Umständen übernehmen.

Sehen Sie auch: "Kann die KKH die Impfkosten bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt übernehmen?"

Die Kosten werden dann direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.

Die Kosten für private Reiseschutzimpfungen sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Diese müssen Sie also zunächst selbst tragen. Ab dem 01.01.2024 bezuschussen wir jedoch die private Reiseschutzimpfung mit 100 Prozent. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt die Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Zudem müssen Sie sich in einer Vertragspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung oder beim Gesundheitsamt impfen lassen.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH Servicestelle. Wir beraten Sie gern.

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