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  • Wozu dient diese Impfung?

    Keuchhusten kann vor allem für Kleinkinder lebensgefährlich sein. Außerdem kann eine Infektion schwere Folgeerkrankungen verursachen, wie z. B. Mittelohr- oder Lungenentzündung, Krampfanfälle oder vereinzelt auch eine Hirnhautentzündung. Durch den Impfschutz werden bei einer Infektion die Erreger schneller abgewehrt.

  • Wem wird diese Impfung empfohlen?

    Die Impfung wird allen Kindern ab dem Alter von zwei Monaten  empfohlen. Die Grundimmunisierung erfolgt dabei durch insgesamt drei Impfdosen, die bis zu einem Alter von 11 Monaten verabreicht werden. I. d. R. wird hierbei gleichzeitig mit einem Sechsfachimpfstoff gegen Diphtherie, Kinderlähmung, Wundstarrkrampf (Tetanus), HIB (Haemophilus influenzae Typ B) und Hepatitis B geimpft.

    Eine Nachholimpfung der noch nicht bzw. nicht vollständig geimpften Kinder kann im Alter zwischen 15 Monaten und vier Jahren erfolgen.

    Auffrischungsimpfungen werden einmal im Alter von fünf bis sechs Jahren und von neun bis 16 Jahren empfohlen.

    Schwangeren Frauen zu Beginn des 3. Trimenons (ab der 28. Schwangerschaftswoche). Ist die in der Schwangerschaft empfohlene Impfung nicht erfolgt, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden.

    Erwachsenen wird zu einer einmaligen Impfung geraten, die im Zuge der nächsten fälligen Tetanus- und Diphtherie-Auffrischung verabreicht werden kann.

    Sollte in den letzten zehn Jahren keine Impfung stattgefunden haben, wird Frauen mit Kinderwunsch eine Impfung empfohlen und enge Haushaltskontaktpersonen (z. B. Eltern, Geschwister, Freunde) und Betreuende (z. B. Tagesmütter, Babysitter oder Großeltern) eines Neugeborenen nach Möglichkeit spätestens 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin.

    Berufliche Indikationen sind ebenfalls denkbar, z. B. Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen sollten alle 10 Jahre 1 Dosis Pertussis-Impfung erhalten.

  • Wer übernimmt die Kosten für die Impfung?

    Ihre KKH übernimmt bei Vorlage der altersbedingten, medizinischen oder beruflichen Indikationen die Kosten dieser Impfung. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.

  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

    Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
    Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben (beispielsweise zu den beruflich bedingten Indikationen), wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH Servicestelle. Wir beraten Sie gern.

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