Die Impfung gegen die Japanische Enzephalitis ist die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung einer Infektion. Ein Infektionsrisiko besteht ausschließlich in den Reisegebieten der asiatisch-pazifischen Region (Südost-Asien, weite Teile von Indien, Korea, Japan, China, West-Pazifik, Nordaustralien).
Eine Impfung wird Personen empfohlen, die sich über einen längeren Zeitraum in Endemiegebieten aufhalten (Südost-Asien, weite Teile von Indien, Korea, Japan, China, West-Pazifik, Nordaustralien), vor allem während der Übertragungszeit. Insbesondere bei:
- Reisen in aktuelle Ausbruchsgebiete
- Langzeitaufenthalten (mehr als vier Wochen)
- Wiederholten Kurzzeitaufenthalten
- Aufenthalten in der Nähe von Reisfeldern und Schweinezucht (nicht auf ländliche Gebiete begrenzt)
Kurzzeitreisenden (unter vier Wochen), die sich außerhalb der Übertragungszeit in Endemiegebieten aufhalten, wird eine Impfung nicht vorrangig empfohlen.
Wenn Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland reisen, können wir die Kosten unter bestimmten Umständen übernehmen.
Sehen Sie auch: "Kann die KKH die Impfkosten bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt übernehmen?"
Die Kosten werden dann direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.
Reiseschutzimpfungen sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie tragen die Kosten dafür also zunächst selbst. Vom 01.01.2024 an erstatten wir Ihnen jedoch private Reiseschutzimpfungen zu 100 Prozent, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt empfehlen die Impfung für Ihr Reiseland.
- Sie lassen sich in einer Vertragspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung oder beim Gesundheitsamt impfen.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben (beispielsweise zu den beruflich bedingten Indikationen), wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH-Servicestelle. Wir beraten Sie gern.
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