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Die Impfung gegen die Japanische Enzephalitis ist die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung einer Infektion. Ein Infektionsrisiko besteht ausschließlich in den Reisegebieten der asiatisch-pazifischen Region (Südost-Asien, weite Teile von Indien, Korea, Japan, China, West-Pazifik, Nordaustralien).

Die Impfung gegen die Japanische Enzephalitis ist sowohl Reisenden unter bestimmten Bedingungen empfohlen, als auch Laborpersonal, das mit vermehrungsfähigen Viren arbeitet. Eine Impfung wird insbesondere bei längeren Aufenthalten in Endemiegebieten (Südost-Asien, weite Teile von Indien, Korea, Japan, China, West-Pazifik, Nordaustralien) während der Übertragungszeit empfohlen.

Die Grundimmunisierung besteht für alle Altersklassen aus zwei Impfstoffdosen, die Auffrischungsimpfung erfolgt mit einer Impfstoffdosis. Der Impfstoff ist ab dem Alter von 2 Monaten zugelassen.

Wenn Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland reisen, können wir die Kosten unter bestimmten Umständen übernehmen.

Sehen Sie auch: "Kann die KKH die Impfkosten bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt übernehmen?"

Die Kosten werden dann direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.

Die Kosten für private Reiseschutzimpfungen sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Diese müssen Sie also zunächst selbst tragen. Ab dem 01.01.2024 bezuschussen wir jedoch die private Reiseschutzimpfung mit 100 Prozent. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt die Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Zudem müssen Sie sich in einer Vertragspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung oder beim Gesundheitsamt impfen lassen.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben (beispielsweise zu den beruflich bedingten Indikationen), wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH Servicestelle. Wir beraten Sie gern.

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