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Die Impfung gegen Windpocken (Varizellen) ist die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung einer Infektion, wenn man nicht bereits Windpocken hatte. Vor allem im Erwachsenenalter verläuft eine Erkrankung schwerer als in jungen Jahren.

Die Impfung wird allen Kindern im Alter von 11 Monaten empfohlen. Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfdosen. Die zweite Impfung sollte im Alter von 15 Monaten erfolgen.

Wer die Grundimmunisierung als Kleinkind nicht bzw. nicht vollständig erhalten hat, sollte sie spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachholen.

Darüber hinaus kann bei Erwachsenen, bei denen keine speziellen Antikörper im Blut nachgewiesen werden können und die zugleich besondere gesundheitliche Risiken aufweisen, die Impfung gegen Windpocken (Varizellen) erforderlich sein. Dies gilt beispielsweise für Personen vor einer geplanten immunsuppressiven Therapie (Verminderung der Funktionen des Immunsystems) oder einer Organtransplantation, bei Frauen mit Kinderwunsch (um eine Ansteckung des ungeborenen Kindes zu vermeiden), bei schwerer Neurodermitis, bei engem Kontakt zu Personen vor oder unter immunsuppressiver Therapie, vor oder nach Organtransplantation oder mit schwerer Neurodermitis (beispielsweise in der Familie oder Wohngemeinschaft).

Berufliche Indikationen sind ebenfalls denkbar.

Ihre KKH übernimmt bei Vorliegen der altersbedingten, medizinischen oder beruflichen Indikationen die Kosten dieser Impfung. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben (beispielsweise zu den beruflich bedingten Indikationen), wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH Servicestelle. Wir beraten Sie gern.

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