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Die Impfung gegen Tollwut dient dazu, einer Infektion vorzubeugen.

Vorrangig besteht für in Deutschland lebende Menschen nur noch bei Reisen in Länder, in denen die Tollwut noch vorkommt, ein erhöhtes Infektionsrisiko. Beispielhaft können hier Indien, aber auch Länder in Südostasien, Asien sowie Afrika, in Mittelamerika und dem Norden Südamerikas genannt werden. Vereinzelt sind auch europäische Länder wie Polen, Ungarn oder die Ukraine betroffen.

Wenn Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland reisen, können wir die Kosten unter bestimmten Umständen übernehmen.

Sehen Sie auch: "Kann die KKH die Impfkosten bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt übernehmen?"

Die Kosten werden dann direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.

Die Kosten für private Reiseschutzimpfungen sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Diese müssen Sie also zunächst selbst tragen. Ab dem 01.01.2024 bezuschussen wir jedoch die private Reiseschutzimpfung mit 100 Prozent. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt die Impfung für Ihr Reiseland empfehlen. Zudem müssen Sie sich in einer Vertragspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung oder beim Gesundheitsamt impfen lassen.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH Servicestelle. Wir beraten Sie gern.

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