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FSME ist eine durch Viren verursachte Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute.

Die Impfung gegen FSME ist die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung einer Infektion für Personen, die in den Risikogebieten leben. Durch den Impfschutz können Komplikationen wie z. B. bleibende Schäden des Nervensystems verhindert werden.

Der Impfschutz wird Personen empfohlen, die innerhalb Deutschlands in FSME-Risikogebieten leben oder innerhalb Deutschlands in solche reisen. Die Impfung stellt in diesen Fällen zugleich eine Kassenleistung dar.

Die aktuellen Risikogebiete in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts.

Die Grundimmunisierung besteht aus mehreren Impfdosen. Die ersten beiden Dosen sollten in einem Abstand von einem bis zu drei Monaten verabreicht werden. Die dritte Impfdosis folgt dann neun bis zwölf Monate nach der zweiten. Die erste Auffrischung ist nach drei Jahren notwendig. Im Anschluss sollte bei Personen, die jünger als 50 Jahre sind, alle fünf Jahre eine Auffrischung stattfinden. Bei denjenigen, die älter sind, ist eine Auffrischung alle drei Jahre zu empfehlen.

Ihre KKH übernimmt die Kosten dieser Impfung, sofern Sie sich innerhalb Deutschlands in FSME-Risikogebieten aufhalten. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.

Wenn Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland reisen, können wir die Kosten unter bestimmten Umständen übernehmen.

Sehen Sie auch: "Kann die KKH die Impfkosten bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt übernehmen?"

Die Kosten werden dann direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.

Reiseschutzimpfungen sind in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie tragen die Kosten dafür also zunächst selbst. Vom 01.01.2024 an erstatten wir Ihnen jedoch private Reiseschutzimpfungen zu 100 Prozent, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) und das Auswärtige Amt empfehlen die Impfung für Ihr Reiseland.
  • Sie lassen sich in einer Vertragspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung oder beim Gesundheitsamt impfen.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH Servicestelle. Wir beraten Sie gern.

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