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Die Impfung gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) ist die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung einer Infektion. Eine Erkrankung führt zu Muskelkrämpfen und kann unbehandelt sogar zu Atemstillstand und Herzversagen führen.

Der Impfschutz gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) wird allen Altersgruppen empfohlen.

Die Grundimmunisierung sollte i. d. R. im Säuglingsalter stattfinden. Diese besteht aus drei Impfdosen, die bis zum Alter von 11 Monaten verabreicht werden.

Üblicherweise wird hierbei gleichzeitig mit einem Sechsfachimpfstoff gegen Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung, HIB (Haemophilus influenzae Typ B) und Hepatitis B geimpft.

Auffrischungsimpfungen sollten im Alter von fünf bis sechs Jahren und dann von neun bis 16 Jahren erfolgen. Danach ist alle zehn Jahre nach dem Erhalt der letzten Impfdosis eine Auffrischung nötig. Wer die Grundimmunisierung als Säugling/Kind nicht erhalten hat, sollte dies nachholen.

Ihre KKH übernimmt bei Vorlage der altersbedingten Indikationen die Kosten dieser Impfung. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH Servicestelle. Wir beraten Sie gern.

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