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Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Zweitmeinung?
Ja, der Gesetzgeber hat ein neues Verfahren zur ärztlichen Zweitmeinung geregelt. Neu ist, dass eine Ärztin bzw. ein Arzt zehn Tage vor einem Eingriff aktiv auf die Möglichkeit einer ärztlichen Zweitmeinung hinweisen muss. Dies gilt derzeit für folgende Eingriffe:
- Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
- Mandeloperation (Tonsillektomie / Tonsillotomie)
- Schulterarthroskopie (Gelenkspiegelung)
- Kniegelenksersatz
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
- Operationen an der Wirbelsäule
- Herzkatheteruntersuchung
- Verödung von Herzgewebe (Ablation)
Darüber hinaus bietet die KKH bei vielen weiteren Indikationen/Erkrankungen eine ärztliche Zweitmeinung vor planbaren Operationen an, wie z. B. am Herzen oder an der Hüfte. Weitere Indikationen und Zweitmeinungsangebote finden Sie in der Übersicht unten auf der Seite.
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Wie kann eine Zweitmeinung durchgeführt werden?
Die Zweitmeinung kann persönlich oder auch per Videosprechstunde von einem zweitmeinungsgebenden Arzt oder einer zweimeinungsgebenden Ärztin durchgeführt werden. Sprechen Sie diese/n am besten darauf an, in welcher Form die Zweitmeinung durchgeführt werden kann.
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Wer kann eine Zweitmeinung durchführen?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt hat Sie auf Ihren gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung bei einer bevorstehenden Operation hingewiesen, für die es bereits ein gesetzliches Zweitmeinungsangebot gibt. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt nennt Ihnen auch eine zweitmeinungsgebende Ärztin bzw. einen zweitmeinungsgebenden Arzt. Sie können sich darüber hinaus unter 116117.de/zweitmeinung informieren. Dort finden Sie entsprechende Ärztinnen und Ärzte, die eine Zweitmeinung durchführen.
Oder Sie möchten zu einer der folgenden Indikationen eine ärztliche Zweitmeinung einholen:
- Hüft-OP
- Herz-OP
- HNO-OP
- Urologische OP
- Krebstherapie
Diese Angebote stellt die KKH ihren Versicherten über den gesetzlichen Anspruch hinaus zur Verfügung.
Bei anderen geplanten Operationen, die nicht in der gesetzlichen Zweitmeinung aufgezählt sind oder durch unser besonderes Zweitmeinungsangebot abgedeckt werden, steht es Ihnen frei, einen Vertragsarzt Ihrer Wahl für eine zweite Meinung aufzusuchen.
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Warum sollte ich eine Zweitmeinung einholen?
Eine zweite ärztliche Meinung ausgewiesener Experten bietet Ihnen mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung, wenn ...
- Sie nicht genau wissen, ob es Alternativen gibt.
- Sie sich unsicher sind, ob eine Operation für Sie optimal ist.
- Sie sich nicht ausreichend informiert fühlen.
- Sie die Chance nutzen möchten, vielleicht eine Operation vermeiden zu können.
- Sie keine Möglichkeit haben, einen ausgewiesenen Spezialisten für Ihre Krankheit aufzusuchen.
- Ihnen mehrere Möglichkeiten aufgezeigt wurden und Sie eine Entscheidungshilfe brauchen.
- Sie sich bei einer schwerwiegenden Entscheidung einfach sicherer fühlen wollen.
Mit der Einholung einer Zweitmeinung können Sie sich guten Gewissens für oder gegen eine Operation entscheiden.
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Welche Operationsrisiken entstehen?
Jede Operation beinhaltet Risiken und will daher gut überlegt sein.
Es kann zu
- Wundheilungsstörungen,
- Infektionen,
- Komplikationen durch die Narkose,
- Nervenschädigungen,
- Lähmungen und
- störenden und schmerzenden Vernarbungen
... kommen.
Entscheiden Sie daher erst dann, wenn Sie alle für Sie wichtigen Informationen vorliegen haben.
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Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zur gesetzlichen Zweitmeinung finden Sie unter gesundheitsinformation.de/zweitmeinung-vor-operationen.html