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Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung?
Ja, der Gesetzgeber hat ein neues Verfahren zur Zweitmeinung geregelt. Neu ist, dass eine Ärztin bzw. ein Arzt zehn Tage vor einem Eingriff aktiv auf die Möglichkeit einer ärztlichen Zweitmeinung hinweisen muss. Dies gilt derzeit für drei Eingriffe:
- Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
- Mandeloperation (Tonsillektomie)
- Schulterarthroskopie
Darüber hinaus bietet die KKH bei vielen weiteren Indikationen/Erkrankungen eine ärztliche Zweitmeinung vor planbaren Operationen an, wie z. B. an Rücken, Knie oder Hüfte. Weitere Indikationen und Zweitmeinungsangebote finden Sie in der Übersicht unten auf der Seite.
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Wer kann eine ärztliche Zweitmeinung durchführen?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt hat Sie auf Ihren gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung bei einer bevorstehenden Mandel-OP oder Gebärmutterentfernung hingewiesen. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt nennt Ihnen auch den sog. Zweitmeiner. Sie können sich auch im Internet informieren unter 116117.de/zweitmeinung, wer eine Zweitmeinung für die vorgenannten zwei geplanten OP-Indikationen erbringt.
Oder Sie möchten zu einer der folgenden Indikationen eine ärztliche Zweitmeinung einholen:
- Orthopädische OP (an Rücken, Knie oder Hüfte)
- Urologische OP
- HNO-OP
- Herz-OP & Herzkatheter
- Krebstherapie
Diese Angebote stellt die KKH ihren Versicherten über den gesetzlichen Anspruch hinaus zur Verfügung.
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Warum sollte ich eine Zweitmeinung einholen?
Eine zweite ärztliche Meinung ausgewiesener Experten bietet Ihnen mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung, wenn ...
- Sie nicht genau wissen, ob es Alternativen gibt.
- Sie sich unsicher sind, ob eine Operation für Sie optimal ist.
- Sie sich nicht ausreichend informiert fühlen.
- Sie die Chance nutzen möchten, vielleicht eine Operation vermeiden zu können.
- Sie keine Möglichkeit haben, einen ausgewiesenen Spezialisten für Ihre Krankheit aufzusuchen.
- Ihnen mehrere Möglichkeiten aufgezeigt wurden und Sie eine Entscheidungshilfe brauchen.
- Sie sich bei einer schwerwiegenden Entscheidung einfach sicherer fühlen wollen.
Mit der Einholung einer Zweitmeinung können Sie sich guten Gewissens für oder gegen eine Operation entscheiden.
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Welche Operationsrisiken entstehen?
Jede Operation beinhaltet Risiken und will daher gut überlegt sein.
Es kann zu
- Wundheilungsstörungen,
- Infektionen,
- Komplikationen durch die Narkose,
- Nervenschädigungen,
- Lähmungen und
- störenden und schmerzenden Vernarbungen
... kommen.
Entscheiden Sie daher erst dann, wenn Sie alle für Sie wichtigen Informationen vorliegen haben.