
Osteopathie: Sanft Blockaden lösen
Sie können sich in den folgenden Praxen behandeln lassen:
- ärztliche und physiotherapeutische Praxen, die eine entsprechende Qualifikation einer osteopathischen Ausbildung vorweisen können
- ab dem 01.05.2023 auch bei Osteopathen oder Heilpraktikern, die Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sind oder eine osteopathische Ausbildung abgeschlossen haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt
Bitte reichen Sie uns in jedem Fall folgende Unterlagen ein:
- Originalrechnung
- Ärztliche Verordnung (d. h. Privatrezept)
- Qualifikationsnachweis der Person, die Sie behandelt hat (das Formular dafür können Sie hier herunterladen, ausdrucken und dann vom Behandler oder der Behandlerin ausfüllen lassen.
Bitte geben Sie zur Sicherheit zusätzlich Ihre aktuelle Bankverbindung mit an, damit wir den Zuschuss direkt überweisen können.
Einen separaten Antrag auf Kostenerstattung brauchen Sie nicht auszufüllen.
Unser Tipp:
Laden Sie Rechnungen, Privatrezepte oder Qualifikationsnachweise einfach im Online-Portal Meine KKH hoch. Sie haben noch keinen Zugang? Dann registrieren Sie sich kostenfrei unter: kkh.de/meine-kkh
Wir empfehlen Ihnen, bei den folgenden Verbänden und Vereinigungen nach einer geeigneten Praxis zu suchen:
- bvo - Bundesverband Osteopathie e. V.
- Berufsverband für Funktionelle Osteopathie
- Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e. V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie
- DÄGO - die Deutsche Ärztegesellschaft für Osteopathie e. V.
- Deutsch-Amerikanische Akademie für Osteopathie DAAO e. V.
- Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin (DGOM) e. V.
- Deutsche Gesellschaft für Kinder-Osteopathie (DGKO)
- Deutscher Verband für Osteopathische Medizin e. V. (DVOM)
- Deutsche Akademie für Osteopathische Medizin e. V. (DAOM e.V.)
- Manualtherapeutischer Verband für Osteopathie
- Osteopathen in Hamburg e. V.
- Osteopathie Forum Hannover e. V.
- Register der traditionellen Osteopathen in Deutschland GmbH
- Verband der Osteopathen Deutschland e. V. (VOD e.V.)
- Verband Freier Osteopathen e. V. (VFO)
- Verband Wissenschaftlicher Osteopathen Deutschlands e. V.
Über das KKH Familienpaket bezuschussen wir auch die osteopathische Behandlung von Kindern, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei uns versichert sind.
Grundsätzlich erhalten Sie unseren Zuschuss von 40 € pro Sitzung, wenn die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder die Beschwerden zu lindern.