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An wen richtet sich die Untersuchung?
Die Untersuchung richtet sich als gesetzliche Regelleistung an gesunde Versicherte ab 35 Jahren.
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Welche Kosten entstehen mir?
Für Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren entstehen keine Kosten. Diese rechnet der Behandler alle zwei Jahre über Ihre Gesundheitskarte direkt mit uns ab.
Bei Inanspruchnahme der KKH Mehrleistung für Versicherte im Alter von 18 bis 34 zahlen wir Ihnen einen Zuschuss von bis zu 30 Euro. Der verbleibende Teil wird von Ihnen selbst getragen. Zuschussfähig sind Behandlungsinhalte der Regelversorgung. Legen Sie uns einfach die Rechnung zur Erstattung des Zuschusses vor. Eine vorherige Beantragung ist nicht notwendig.
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Wie erhalte ich die Untersuchung?
Um die Untersuchung in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte an einen für das Hautkrebsscreening zertifizierten Hausarzt oder Hautarzt.
Schon gewusst? Die Untersuchung kann auch zusammen mit dem Gesundheits-Check-up erfolgen.
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Kann ich die Untersuchung auch öfter als alle zwei Jahre machen lassen?
Wenn ein ärztlicher Verdacht auf eine Erkrankung vorliegt, ist eine Untersuchung auch außer der Reihe möglich. Hierbei handelt es sich dann aber um eine normale Behandlung und nicht um eine Vorsorgemaßnahme. In diesem Falle rechnet Ihr Behandler die Kosten auch direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab. Handelt es sich weder um Krankenbehandlung noch um die reguläre zweijährige Hautkrebsvorsorge, wird die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung eingestuft und muss von Ihnen selbst bezahlt werden.
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Was ist mit Auflichtmikroskopie oder digitaler Aufzeichnung?
Bestandteil der Hautkrebsfrüherkennung ist eine visuelle Inspektion der Hautoberfläche, ggf. mit Hilfe einer Lupe oder eines Auflichtmikroskops/Dermatoskops (ab 01.04.20). Andere Geräte können eingesetzt werden, müssen aber privat gezahlt werden.