
Auslands-Notruf-Telefon
Wenn Sie im Ausland einmal erkranken oder einen speziellen medizinischen Rat benötigen – rufen Sie uns an!
Wenn Sie im Ausland einmal erkranken oder einen speziellen medizinischen Rat benötigen – rufen Sie uns an!
Auslands-Notruf-Telefon: +49 (0) 511 2356 7396
Unser Auslands-Notruf-Telefon hilft Ihnen rund um die Uhr weiter. Der Anruf kostet Versicherte der Krankenkasse KKH nur die üblichen Telefongebühren – die Beratung selbst ist kostenfrei. Bitte halten Sie Ihre Versichertennummer (auf Ihrer Versichertenkarte) bereit.
Während der Öffnungszeiten ist auch Ihre Servicestelle vor Ort für Sie da. Notieren Sie sich vor Reiseantritt einfach die Rufnummer Ihrer KKH Servicestelle.
Leistungen Auslands-Notruf-Telefon
Vor der Reise
- Infos zu erforderlichen und empfehlenswerten Impfungen
- Aktuelle Gesundheitsrisiken im Reiseland
- Vorerkrankungen, die die Reisefähigkeit beeinträchtigen bzw. Auswirkungen auf die derzeitige Diagnose haben könnten
- Risiken bei Flugreisen in der Schwangerschaft
- Deutsch- oder englischsprechende Ärzte im Reiseland
- (Spezial-)Kliniken im Reiseland
- Infos zu möglichen Epidemien und Seuchen im Reiseland
- Sinnvolle Ausstattung der Reiseapotheke für Erwachsene und Kinder
Während der Reise
- Hilfe bei der Handhabung des Auslandskrankenscheines bzw. der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) vor Ort
- Nennung ambulanter und stationärer Behandlungsmöglichkeiten bei akuter Behandlung im Ausland
- Benennung deutsch- oder englischsprachiger Ärzte im Reiseland
- Benennung von (Spezial-)Kliniken im Reiseland
- Beratung des Versicherten bzw. der Angehörigen über die Möglichkeiten eines Krankenrücktransportes oder einer Verlegung sowie Benennung von in Frage kommenden Transportunternehmen. (Achtung! Keine Kostenübernahme durch die KKH*)
- auf Wunsch der Angehörigen Unterstützung bei der Organisation der Rückführung im Todesfall des Versicherten (Achtung! Keine Kostenübernahme durch die KKH*)
* Falls unser Dienstleister für Sie (Versicherte, Angehörige) organisatorisch tätig wird, entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Leistungsempfänger und dem Dienstleister. Anfallende Kosten sind daher vom Versicherten oder ggf. einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung bzw. Angehörigem zu tragen.