Sicher versorgt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
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Eine außerklinische Intensivpflege kann auch vom Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen verordnet werden. Bei Patientinnen oder Patienten, die beatmet werden oder eine Trachealkanüle haben, muss bereits im Krankenhaus geprüft werden, ob das Potenzial für eine Entwöhnung beziehungsweise die Entfernung der Kanüle besteht. Damit gerade bei dieser speziellen Patientengruppe die Überleitung in die außerklinische Intensivpflege gelingt, hat der G-BA zudem Regelungen getroffen, die ein strukturiertes gemeinsames Vorgehen von Krankenhaus, Krankenkasse, Versicherten beziehungsweise den Familien und Leistungserbringern vorsehen. Näheres hierzu finden Sie in der Richtlinie über die Verordnung von Außerklinischer Intensivpflege – AKI-RL.
Sobald die Erforderlichkeit einer Außerklinischen Intensivpflege durch das Krankenhaus festgestellt wird, muss unverzüglich, in der Regel mindestens 14 Tage vor der geplanten Entlassung, die Krankenkasse hierüber informiert werden. Hierfür kann der Teil B des Musters 62, Abschnitt I bis III genutzt werden. Nehmen Sie bitte zusätzlich schnellstmöglich Kontakt mit uns auf (telefonisch oder per E-Mail), damit eine optimale Versorgung organisiert werden kann.
Patient/-innen können in drei unterschiedlichen Versorgungsformen betreut werden
Unterstützung bei der frühzeitigen Organisation der Außerklinischen Intensivpflege bereits vor der Entlassung
Kompetente Beratung zu allen Antrags- und Genehmigungsfragen sowie rechtlichen Vorgaben (IPReG, AKI-Richtlinie, MD-Begutachtung)
Bei Bedarf: Unterstützung und Beratung der Patient/-innen/ Angehörigen bei der Auswahl der optimalen Versorgungsform (Pflegeheime mit Intensivpflege, Wohngemeinschaft, eigene Häuslichkeit)
Unser gemeinsames Ziel: Die bestmögliche Versorgung für Betroffene, die nach einer intensivmedizinischen Behandlung weiterhin auf komplexe Pflege angewiesen sind – in einem spezialisierten Pflegeheim, in einer Wohngemeinschaft oder zu Hause.
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