Selbsthilfeförderung
Informationen zur Selbsthilfeförderung für Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen
Wie gehe ich mit meiner belastenden Situation um? Wer leidet an der gleichen Krankheit wie ich und könnte mir Tipps geben? Der Kontakt mit Menschen, die in der gleichen Situation stecken wie man selbst, kann zu einer Kraftquelle werden oder neue Anstöße geben, wie gesundheitliche Probleme besser bewältigt werden können.
Deshalb fördern wir Selbsthilfeorganisationen und –kontaktstellen aus dem Bereich Gesundheit. Hier erfahren Sie mehr über unser Engagement.
Förderverfahren
Unsere Selbsthilfeförderung folgt den „Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V (Leitfaden zur Selbsthilfeförderung).
Dabei gibt es zwei Arten der Förderung:
- Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
- Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Diese Förderung wird von allen Krankenkassen gemeinsam geleistet und soll die gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit finanziell unterstützen. Es werden vor allem Kosten für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie Raummiete, Personalkosten, Büroausstattung oder wiederkehrende Veranstaltungen übernommen.
Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, örtliche Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen können die Unterstützung pauschal beantragen.
Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene
Um die pauschale Förderung der gesetzlichen Krankenkassen für ein neues Jahr zu beantragen, müssen Sie nur den entsprechenden Antrag ausfüllen und bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres einreichen. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie hier.
Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
Wenn Sie die kassenartenübergreifende Förderung auf regionaler oder Landesebene beantragen möchten, beachten Sie bitte die in Ihrem Bundesland geltenden Bedingungen:
Bei der kassenindividuellen Förderung geht es um die Unterstützung konkreter Projekte. Diese müssen sich inhaltlich von den Aufgaben, die zum laufenden Betrieb einer Selbsthilfeorganisation gehören, unterscheiden.
Wir fördern hier sowohl Projekte von Bundes- als auch von Landesorganisationen der Selbsthilfe. Projekte von Selbsthilfegruppen werden dagegen über die Pauschalförderung abgedeckt (siehe oben).
Außerdem muss es sich um zeitlich und inhaltlich begrenzte innovative Vorhaben handeln, die eines dieser Ziele verfolgen:
- Öffnung neuer Wege, um Betroffene, Angehörige und/oder die allgemeine Öffentlichkeit noch besser zu informieren, aufzuklären und zu beraten
- Ausprobieren von neuen Modellen, Formen und Treffen der Selbsthilfe
- Qualifikation der in der Selbsthilfe engagierten Mitarbeitenden, damit sie den Bedürfnissen der Betroffenen und ihrer Angehörigen noch besser gerecht werden können
- Herstellung, Verbesserung oder Erhaltung der Zukunftsfähigkeit der betreffenden Organisation
Was hat sich mit dem TSVG verändert?
Im Mai 2019 trat das sogenannte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Es hat auch Auswirkungen auf unsere Selbsthilfeförderung. Denn die Gelder werden ab dem Förderjahr 2020 anders verteilt:
- 70 Prozent fließen in die Pauschalförderung
Aus diesem Topf werden auch regelmäßige Veranstaltungen wie Patiententage, Angehörigen- und Jahrestreffen oder Schulungen, Fortbildungen und Tagungen gefördert. - 30 Prozent gehen in die Projektförderung
Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, können Sie gern schon im Vorfeld mit uns Kontakt aufnehmen. So können wir das Projekt besprechen und ausloten, ob es sich für die Förderung eignet.
Förderjahr 2024
AktivLeben - Förderschwerpunkte 2024
Im Förderjahr 2024 möchten wir uns auf zukunftsrelevante Themen und Entwicklungsfelder konzentrieren.
Wir fördern daher bevorzugt Projekte, die sich mit dem Klimawandel, der Digitalisierung oder der Unterstützung junger Menschen beschäftigen – natürlich immer in Verbindung mit der Förderung der Gesundheitskompetenz. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt dabei nach wie vor den kleinen und individuellen Projekten.
Klimawandel und Selbsthilfearbeit
Hitzewellen, Extremwetterereignisse – die Folgen des Klimawandels machen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen besonders stark zu schaffen. Chronische Krankheiten können sich verschlimmern, die Psyche durch Klimaängste belastet werden. Darauf muss die Selbsthilfe reagieren und entsprechende Angebote schaffen.
Wir fördern deshalb Projekte, die eine Verbindung zwischen Selbsthilfe und dem Umgang mit dem Klimawandel herstellen. Hier ein paar Beispiele für solche Aktivitäten:
- Gezielte Aufklärung, um die Menschen in Selbsthilfegruppen für die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels zu sensibilisieren.
- Praktische Unterstützung von älteren Menschen, chronisch Kranken oder behinderten Menschen bei der Anpassung an die klimatischen Veränderungen.
- Förderung einer umweltfreundlichen Lebensweise innerhalb der Selbsthilfe.
Digitalisierung in der Selbsthilfe und Stärkung der digitalen Gesundheitskompetenz
Digitale Begegnungsformate und Informationskanäle, Programme und Apps – all das spielt in der Selbsthilfe eine ebenso wichtige Rolle wie in anderen Bereichen des beruflichen und privaten Lebens. Selbsthilfegruppen haben darüber hinaus die Aufgabe, den Zugang zu den verschiedenen Digitalangeboten für alle Beteiligten möglichst niedrigschwellig zu gestalten, damit auch Menschen mit Beeinträchtigungen teilhaben können.
Geeignete Themen für Förderprojekte sind daher beispielsweise:
- Barrierefreiheit: Wie lassen sich digitale Angebote so gestalten, dass alle Mitglieder unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten daran teilnehmen können?
- Digitale Möglichkeiten für Mitglieder: Wie können digitale Initiativen nahtlos in bestehende Selbsthilfeformate integriert werden, um Synergien zu schaffen?
- Stärkung der digitalen Gesundheitskompetenz: Wie können Menschen aus dem Bereich Selbsthilfe digitale Gesundheitsangebote oder -informationen unkompliziert auffinden, nach Relevanz und Qualität bewerten und bestmöglich nutzen?
Junge Selbsthilfe
Die klassische Selbsthilfe richtet sich hauptsächlich an Erwachsene und wird in der Regel auch von Erwachsenen getragen. Doch es gibt auch junge Menschen mit chronischen Erkrankungen, Suchtproblemen oder Behinderungen. Sie haben andere Herausforderungen und Bedürfnisse als Ältere. Daher fördern wir Projekte zu folgenden Themen:
- Rekrutierung junger Mitglieder: Wie lassen sich junge Betroffene für die Selbsthilfe gewinnen?
- Zugangswege zur Selbsthilfe: Welche innovativen Zugangswege sind erfolgversprechend?
- Bedürfnisorientierte Angebote: Welche spezielle Unterstützung und welche Austauschmöglichkeiten brauchen junge Betroffene in der Selbsthilfe?
Noch Fragen? Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne über unsere Fördermöglichkeiten.
Informationen & Antragsformulare
Bundesebene
Informationen einschließlich der Antragsunterlagen zum Förderverfahren der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung und zur kassenindividuellen Förderung auf Bundesebene werden jährlich ab Oktober in einem Gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht. Details entnehmen Sie bitte dem Gemeinsamen Rundschreiben zur Förderung auf Bundesebene 2024 .
Die Antragsfrist für die krankenkassenindividuelle Förderung auf Bundesebene endet für das Förderjahr 2024 am 31.01.2024.
Den Antrag auf krankenkassenindividuelle Förderung (Bundesebene) und eine Ausfüllhilfe finden Sie hier.
Bitte senden Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen an:
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Stichwort: Selbsthilfeförderung 2024
30125 Hannover
Landesebene
Hinweise zur Selbsthilfeförderung für Landesorganisationen finden Sie im Dokument Projektförderung der Ersatzkassen auf Landesebene 2024.
Die Antragsfrist für die krankenkassenindividuelle Förderung auf Landesebene endet für das Förderjahr 2024 am 28.02.2024.
Den Antrag auf Projektförderung (Landesebene) finden Sie hier.
Bitte senden Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen an:
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Stichwort: Selbsthilfeförderung 2024
30125 Hannover
Transparenz der Fördermittelvergabe
Im Jahr 2023 haben wir die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem Betrag von knapp 2 Millionen Euro gefördert. Dabei sind 70 Prozent der Mittel in die Pauschalförderung und 30 Prozent in die Projektförderung geflossen.
Damit konnten wir sowohl die Basisfinanzierung der Selbsthilfearbeit als auch die Weiterentwicklung der Selbsthilfe und deren Strukturen stärken.
Ein von der KKH gefördertes Projekt ist die Diabetes – Selbsthilfe 2.0. In Deutschland leben über sieben Millionen Menschen mit Diabetes.
Sie müssen sich im Alltag an viele Regeln halten und sind auf fachlich fundierte Informationen angewiesen. Seit einiger Zeit erhalten sie diese auch über die Handy-App „DDH-M Digital“. Sie ist ein Angebot der Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M), unterstützt von der KKH. Die App gibt es für Android und iOS.
Ein großer Wissensbereich ermöglicht es den neu an Diabetes Erkrankten, sich ins Thema einzulesen. Hinzu kommen Tipps von ehrenamtlichen Experten, darunter Diabetes- und Sozialberater.
Aber auch eine Ernährungsberaterin, ein Orthopädieschuhmacher oder ein Fachanwalt sind regelmäßig vertreten. Die Selbsthilfe und der Austausch der Erkrankten untereinander stehen klar im Fokus. Menschen mit Diabetes schreiben oder produzieren Videos und Podcasts über ihr Leben. Dabei kommen Themen wie Hautpflege ebenso zur Sprache wie nächtliche Heißhungerattacken. Im Laufe des Jahres soll eine Chatfunktion den Austausch ergänzen.
Neutralität & Unabhängigkeit
Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und die Vertretungen der Spitzenorganisationen der Selbsthilfe sind der Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet. Ihre Grundsätze haben sie im Gemeinsamen Rundschreiben 2024 zur Förderung auf Bundesebene festgehalten. Diese sind Bestandteil der Antragsunterlagen auf Bundes- und Landesebene (siehe Anlage 3, S. 28 f.).
Die Broschüre Ungleiche Partner - Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) informiert über das Verhältnis von Selbsthilfeorganisationen zu Wirtschaftsunternehmen und motiviert zu Transparenz bei den Finanzen.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Dann wenden Sie sich an:
- Telefon: 0511 28 02 33 42
- E-Mail: aktivleben@kkh.de
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