
Informationen zur Selbsthilfeförderung für Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen
- Diese Förderung wird von allen Krankenkassen gemeinsam geleistet und soll die gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit finanziell unterstützen. Es werden vor allem Kosten für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie Raummiete, Personalkosten, Büroausstattung oder wiederkehrende Veranstaltungen übernommen.
Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, örtliche Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen können die Unterstützung pauschal beantragen.
Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene
Um die pauschale Förderung der gesetzlichen Krankenkassen für ein neues Jahr zu beantragen, müssen Sie nur den entsprechenden Antrag ausfüllen und bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres einreichen. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie hier.
Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
Wenn Sie die kassenartenübergreifende Förderung auf regionaler oder Landesebene beantragen möchten, beachten Sie bitte die in Ihrem Bundesland geltenden Bedingungen:
Bei der kassenindividuellen Förderung geht es um die Unterstützung konkreter Projekte. Diese müssen sich inhaltlich von den Aufgaben, die zum laufenden Betrieb einer Selbsthilfeorganisation gehören, unterscheiden.
Wir fördern hier sowohl Projekte von Bundes- als auch von Landesorganisationen der Selbsthilfe. Projekte von Selbsthilfegruppen werden dagegen über die Pauschalförderung abgedeckt (siehe oben).
Außerdem muss es sich um zeitlich und inhaltlich begrenzte innovative Vorhaben handeln, die eines dieser Ziele verfolgen:
- Öffnung neuer Wege, um Betroffene, Angehörige und/oder die allgemeine Öffentlichkeit noch besser zu informieren, aufzuklären und zu beraten
- Ausprobieren von neuen Modellen, Formen und Treffen der Selbsthilfe
- Qualifikation der in der Selbsthilfe engagierten Mitarbeitenden, damit sie den Bedürfnissen der Betroffenen und ihrer Angehörigen noch besser gerecht werden können
- Herstellung, Verbesserung oder Erhaltung der Zukunftsfähigkeit der betreffenden Organisation
Im Mai 2019 trat das sogenannte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Es hat auch Auswirkungen auf unsere Selbsthilfeförderung. Denn die Gelder werden ab dem Förderjahr 2020 anders verteilt:
- 70 Prozent fließen in die Pauschalförderung.
Aus diesemTopf werden auch regelmäßige Veranstaltungen wie Patiententage, Angehörigen- und Jahrestreffen oder Schulungen, Fortbildungen und Tagungen gefördert. - 30 Prozent gehen in die Projektförderung
Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, können Sie gern schon im Vorfeld mit uns Kontakt aufnehmen. So können wir das Projekt besprechen und ausloten, ob es sich für die Förderung eignet.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Dann wenden Sie sich an:
- Telefon: 0511 28 02 33 42
- E-Mail: aktivleben@kkh.de