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Wann ist die Krankenkasse bzw. Pflegekasse einzubinden?
Liegt ein Versorgungsbedarf bei dem Rehabilitanden vor, so ist ggf. mit Unterstützung der Krankenkasse und der Pflegekasse die erforderliche Versorgung einzuleiten.
Die genehmigungspflichtigen Leistungen der Kranken- und Pflegekasse sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt einzureichen, damit eine Versorgungslücke vermieden wird.
Auf Anfrage der Rehabilitationseinrichtung informiert die Kranken- und Pflegekasse über regionale Versorgungsangebote. Auch unterstützt sie bei Bedarf die Terminvereinbarung mit niedergelassenen Ärzten.
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Welche Informationen benötigt die KKH von Ihnen, um Sie unterstützen zu können?
- Einwilligungserklärung des Patienten
- Erforderliche Informationen aus dem Entlassplan
- Verordnung, Antrag z. B. für Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege oder Leistungen der Pflegekasse