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01, 12, 27 – Tracheotomie und Laryngektomie
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01, 21 – Absauggeräte, Messgeräte f. Körperzustände
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02, 20, 22, 26 – Adaptionshilfen, Sitzringe, Mobilitätshilfen und Arthrodesensitzkissen
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03 – Applikationshilfen
Parenterale Ernährung & Schmerztherapie
Enterale Ernährung
Insulinpflichtige Diabetiker
Verbrauchshilfsmittel zur Sicherstellung einer Insulinpumpentherapie
Insulinpumpen mit rtCGM-Schnittstelle inkl. Verbrauchshilfsmittel
Insulin-Patch-Pumpen inkl. Verbrauchshilfsmittel
Hilfsmitteln mit Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverletzungen
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04 – Badewannenlifter
Die „ARGE - Hilfsmittelforum der Ersatzkassen“ hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Badewannenliftern, die ab dem 01.12.2019 beginnen, abgeschlossen. Das Beitrittsverfahren wird für alle Ersatzkassen über den Vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
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04, 10, 33 – Bade-, Geh- und Toilettenhilfen
- 05 – Bandagen (OT-Vertrag spectrumK GmbH ab 01.10.2019)
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09 – TENS/EMS
Die „ARGE - Hilfsmittelforum der Ersatzkassen“ hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit TENS/EMS, die ab dem 01.12.2019 beginnen, abgeschlossen. Das Beitrittsverfahren wird für alle Ersatzkassen über den Vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
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09 – Inko-Tens
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10 – Rollatoren und Gehwagen
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11 – Hilfsmittel gegen Dekubitus (Sitzkissen und Matratzen)
Sitzkissen
Matratzen, Auflagen & Systeme
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14 – Inhalations- und Atemtherapiegeräte
Sauerstofftherapie
Schlafbezogene Atemstörungen
Beatmung
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15 – Inkontinenzhilfen
Ableitende Inkontinenzartikel
Aufsaugende Inkontinenzhilfen
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18, 22 – Kranken-/Behindertenfahrzeuge (Rollstühle) und fahrbare Lifter
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19 – Allergikermatratzenbezüge (Encasings) und Neurodermitisoveralls
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19, 50 – Kranken-/Pflegebetten und Einlegerahmen
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21 – Real-Time-Messgeräte (rtCGM)
Nur Flash-Glukose Messsysteme
Nur Real-Time Messgeräte
- 23 – Orthesen (OT-Vertrag spectrumK GmbH ab 01.10.2019)
- 24/37 – Brustprothetik (OT-Vertrag spectrumK GmbH ab 01.10.2019)
- 24/38 – Armprothesen (OT-Vertrag spectrumK GmbH ab 01.10.2019)
- 24 – Beinprothesen (OT-Vertrag spectrumK GmbH ab 01.10.2019)
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29 – Stomaversorgungen
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31 – Schuhe – Indikationsmodell
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32 – Therapeutische Bewegungsgeräte
Therapeutische Bewegungsgeräte
Fremdkraftbetriebene Bewegungsschienen (CPM-Schienen)
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04, 10, 11, 18, 19, 21, 22, 26, 28, 33 und 50 – Zentraler Wiedereinsatzpool
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04, 09, 10, 14, 21, 33 – nur einzelne Produktarten dieser Produktgruppen (Kauf)
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Vertragsabsichten
Bekanntmachung vom 01. Dezember 2020
Die KKH beabsichtigt, die folgenden Hilfsmittel vertraglich neu zu regeln:
- Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit Therapeutische Bewegungsgeräte (Produktgruppe 32)
Gegenstand des Rahmenvertrags ist die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Therapeutische Bewegungsgeräte (Produktgruppe 32) sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
Die Absicht zum Abschluss entsprechender Verträge wird hiermit nach § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V öffentlich bekannt gegeben. Nähere Informationen zur Vertragsabsicht entnehmen Sie bitte hier.
Bekanntmachung vom 27. November 2020
Die KKH beabsichtigt die Versorgung der Versicherten der KKH mit Einkanal-Peronaeusstimulator (Produktart gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 09.37.04.0) sowie dem jeweils entsprechenden Zubehör und aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen vertraglich neu zu regeln.
Die KKH führt derzeit eine Markterkundung nach § 28 Abs. 1 VgV durch. Nähere Informationen zur Markterkundung finden Sie hier.
Die KKH hat für eine Teilnahme an der Markterkundung eine Frist bis 31.3.2021 vorgesehen.
Bekanntmachung vom 20. Oktober 2020
Die KKH beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages nach § 127 Abs. 1 SGB V mit folgenden Hilfsmitteln:
- Hilfsmittel zur bestrumpften Kompressionstherapie der Produktgruppe 17
Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Versorgung der Versicherten der KKH mit Kompressionshilfsmitteln (Kompressionswaren für obere und untere Extremitäten), Narbenkompression sowie sonstige Kompressionshilfsmittel (mit Ausnahme der apparative Kompressionstherapie).
Die Absicht zum Abschluss entsprechender Verträge wird hiermit nach § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V öffentlich bekannt gegeben. Nähere Informationen zur Vertragsabsicht entnehmen Sie bitte hier.
Einrichtung und Betrieb eines Lagers für Hilfsmittel (Lagermanagement)
Die KKH beabsichtigt die Einrichtung und den Betrieb eines Lagers für Hilfsmittel (Lagermanagement) einschließlich der Erbringung von Transportleistungen im gesamten Bundesgebiet (Rückholungen der Hilfsmittel von Versicherten), fachgerechte Einlagerung inkl. Reinigung der Hilfsmittel, Lagerverwaltung mittels technischer Unterstützung und Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Abholung durch Servicepartner der KKH vertraglich neu zu regeln.
Die KKH führt derzeit eine Markterkundung nach § 28 Abs. 1 VgV durch. Nähere Informationen zur Markterkundung finden Sie hier.
Bekanntmachung vom 22. Juli 2020
Die KKH beabsichtigt, die folgenden Hilfsmittel vertraglich neu zu regeln:
- Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit Insulin-Patch-Pumpen ohne/mit rtCGM-Schnittstelle.
Gegenstand der Rahmenverträge ist die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Insulin-Patch-Pumpen zur mehrfachen Anwendung – Komplettsysteme (Produktart gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 03.29.05.0) und Insulin-Patch-Pumpen zur mehrfachen Anwendung mit rtCGM-Schnittstelle – Komplett-systeme (Produktart gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 03.29.05.1) sowie dem jeweils entsprechenden Zubehör und aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
Die Absicht zum Abschluss entsprechender Verträge wird hiermit nach § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V öffentlich bekannt gegeben.
- Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit Therapeutische Bewegungsgeräte (Produktgruppe 32)
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Allgemeine Hinweise zur Versorgung mit Hilfsmitteln
Sofern keine vertraglichen Vereinbarungen nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V bei der Versorgung unserer Versicherten gelten, beachten Sie bitte unsere allgemeinen Hinweise zur Versorgung mit Hilfsmitteln.
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Weiteres Vorgehen bei der Hilfsmittelversorgung während der epidemischen Lage aufgrund des Coronavirus SARS-CoV2
In Anbetracht der dynamischen Entwicklung der Neuinfektionen aufgrund des Coronavirus SARS-CoV2 hat der GKV-Spitzenverband die Empfehlungen zum Umgang mit der epidemischen Lage bei der Hilfsmittelversorgung angepasst. Die neu gefassten Empfehlungen gelten bis zum 31. März 2021. Die KKH übernimmt diese Empfehlungen für ihr Handeln.
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Verminderte Mehrwertsteuersätze ab 01.07.2020
Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Mehrwertsteuer vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19% auf 16%, der reduzierte Steuersatz von 7% auf 5%. Für die Entstehung der Mehrwertsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung/Lieferung des Hilfsmittels ausgeführt worden ist. Nicht entscheidend für die Ausführung einer Leistung/Lieferung ist:
- Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung
- Zeitpunkt der Verordnung
- Zeitpunkt der Genehmigung
- Zeitpunkt der Rechnungsstellung
- Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts
Damit die Abrechnung der Leistungen im Hilfsmittelbereich, auch aufgrund der verschiedenen Versorgungssituationen, transparent ist, hat der vdek ein FAQ-Papier veröffentlicht.