
Vertragspartner für Hilfsmittel
Informationen zu laufenden Verträgen & Vertragsabsichten
Hier finden Sie als Vertragspartner/Leistungserbringer Informationen zu unseren laufenden Hilfsmittelverträgen, Vertragsabsichten, Details zum elektronischen Kostenvoranschlag und weitere Themen rund um den Bereich Hilfsmittel.
Aktuelle Verträge & Hinweise auf Beitrittsmöglichkeiten nach Produktgruppen
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01, 12, 27 – Tracheotomie und Laryngektomie
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01, 21 – Absauggeräte, Messgeräte f. Körperzustände
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02, 20, 22, 26 – Adaptionshilfen, Sitzringe, Mobilitätshilfen und Arthrodesensitzkissen
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03 – Applikationshilfen / 30 NN
Parenterale Ernährung & Schmerztherapie
Enterale Ernährung
Insulinpflichtige Diabetiker
Verbrauchshilfsmittel zur Sicherstellung einer Insulinpumpentherapie
Insulinpumpen mit rtCGM-Schnittstelle inkl. Verbrauchshilfsmittel und Insulinpumpen mit CGM abhängiger Steuerung
Insulin-Patch-Pumpen inkl. Verbrauchshilfsmittel
Hilfsmitteln mit Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverletzungen
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04 – Badewannenlifter
Die „ARGE - Hilfsmittelforum der Ersatzkassen“ hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Badewannenliftern, die ab dem 01.12.2019 beginnen, abgeschlossen. Das Beitrittsverfahren wird für alle Ersatzkassen über den Vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
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04, 10, 33 – Bade-, Geh- und Toilettenhilfen
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05 – Bandagen (OT-Vertrag spectrumK GmbH ab 01.10.2019)
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07 – Blindenführhunde
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Blindenführhunde geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
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09 – TENS/EMS
Die „ARGE - Hilfsmittelforum der Ersatzkassen“ hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit TENS/EMS, die ab dem 01.12.2019 beginnen, abgeschlossen. Das Beitrittsverfahren wird für alle Ersatzkassen über den Vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
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09 – Inko-Tens
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10 – Rollatoren und Gehwagen
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11 – Hilfsmittel gegen Dekubitus (Sitzkissen und Matratzen)
Sitzkissen
Matratzen, Auflagen & Systeme
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13 – Hörhilfen
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hörhilfen geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
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14 – Inhalations- und Atemtherapiegeräte
Sauerstofftherapie (nur Flüssigsauerstoff)
Sauerstofftherapie (ohne Flüssigsauerstoff)
Schlafbezogene Atemstörungen
Beatmung
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15 – Inkontinenzhilfen
Ableitende Inkontinenzartikel
Aufsaugende Inkontinenzhilfen
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17 – Kompressions- und Narbentherapie
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18, 22 – Kranken-/Behindertenfahrzeuge (Rollstühle) und fahrbare Lifter
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19 – Allergikermatratzenbezüge (Encasings) und Neurodermitisoveralls
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19, 50 – Kranken-/Pflegebetten und Einlegerahmen
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21 – Real-Time-Messgeräte (rtCGM)
Nur Flash-Glukose Messsysteme
Nur Real-Time Messgeräte
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23 – Orthesen (OT-Vertrag spectrumK GmbH ab 01.10.2019)
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24/37 – Brustprothetik (OT-Vertrag spectrumK GmbH ab 01.10.2019)
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24/38 – Armprothesen (OT-Vertrag spectrumK GmbH ab 01.10.2019)
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24 – Beinprothesen (OT-Vertrag spectrumK GmbH ab 01.10.2019)
- 29 – Stomaversorgungen
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31 – Schuhe – Indikationsmodell
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32 – Therapeutische Bewegungsgeräte
Fremdkraftbetriebene Bewegungsschienen (CPM-Schienen)
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34 – Haarersatz
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Haarersatz geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
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35 – Epithesen
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Epithesen geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
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04, 10, 11, 14, 18, 19, 21, 22, 26, 28, 32, 33 und 50 – Zentraler Wiedereinsatzpool
Vertragsabsichten der KKH
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Vertragsabsichten
Bekanntmachung vom 24. Juni 2021
Die KKH beabsichtigt die Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit den folgenden Hilfsmitteln vertraglich neu zu regeln:
- mit Einkanal-Peronaeusstimulatoren (Produktart gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 09.37.04.0) oder /und mit
- mehrkanaligen, sensorengesteuerten Stimulationsgeräten (Produktart gemäß Hilfsmittelverzeichnis 09.37.04.1)
Gegenstand der Rahmenverträge ist die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Einkanal-Peronaeusstimulatoren (Produktart gemäß Hilfsmittelverzeichnis: 09.37.04.0xxx) und / oder mit mehrkanaligen, sensorgesteuerten Stimulationsgeräten (Produktart gemäß Hilfsmittelverzeichnis 09.37.04.1xxx) sowie dem jeweils entsprechenden Zubehör und aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
Die Absicht zum Abschluss entsprechender Verträge wird hiermit nach §127 Abs. 1 Satz 6 SGB V öffentlich bekannt gegeben. Nähere Informationen zur Vertragsabsicht finden Sie hier.
Hinweise zur Versorgung mit Hilfsmitteln
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Allgemeine Hinweise zur Versorgung mit Hilfsmitteln
Sofern keine vertraglichen Vereinbarungen nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V bei der Versorgung unserer Versicherten gelten, beachten Sie bitte unsere allgemeinen Hinweise zur Versorgung mit Hilfsmitteln.