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Informationen zu laufenden Verträgen & Vertragsabsichten

Parenterale Ernährung & Schmerztherapie

Parenterale Ernährung bundesweit

Enterale Ernährung

Insulinpflichtige Diabetiker

Verbrauchshilfsmittel zur Sicherstellung einer Insulinpumpentherapie

Insulinpumpen mit rtCGM-Schnittstelle inkl. Verbrauchshilfsmittel und Insulinpumpen mit CGM abhängiger Steuerung

Elektronisch, schlauchgebundenen Insulinpumpen, Insulinpumpen mit integriertem Blutzuckermessgerät und mit Insulinpumpen mit CGM abhängiger Steuerung

Elektronisch, schlauchgebundene Insulinpumpen und Insulinpumpen mit CGM abhängiger Steuerung

Insulin-Patch-Pumpen inkl. Verbrauchshilfsmittel

Verbrauchshilfsmittel/Zubehör bei Insulin-Patch-Pumpen

Hilfsmitteln mit Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverletzungen

Die „ARGE - Hilfsmittelforum der Ersatzkassen“ hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Badewannenliftern, die ab dem 01.12.2019 beginnen, abgeschlossen. Das Beitrittsverfahren wird für alle Ersatzkassen über den Vdek abgewickelt.

Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Blindenführhunde geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.

Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.

Die „ARGE - Hilfsmittelforum der Ersatzkassen“ hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit TENS/EMS, die ab dem 01.12.2019 beginnen, abgeschlossen. Das Beitrittsverfahren wird für alle Ersatzkassen über den Vdek abgewickelt.

Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hörhilfen geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.

Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Haarersatz geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.

Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Epithesen geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.

Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.

Keine aktuellen Bekanntmachungen

Sofern keine vertraglichen Vereinbarungen nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V bei der Versorgung unserer Versicherten gelten, beachten Sie bitte unsere allgemeinen Hinweise zur Versorgung mit Hilfsmitteln.

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