
Vertragspartner für Hilfsmittel
Informationen zu laufenden Verträgen & Vertragsabsichten
Hier finden Sie als Vertragspartner/Leistungserbringer Informationen zu unseren laufenden Hilfsmittelverträgen, Vertragsabsichten, Details zum elektronischen Kostenvoranschlag und weitere Themen rund um den Bereich Hilfsmittel.
Aktuelle Verträge & Hinweise auf Beitrittsmöglichkeiten nach Produktgruppen
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01, 21 – Absauggeräte, Messgeräte f. Körperzustände
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02, 20, 22, 26 – Adaptionshilfen, Sitzringe, Mobilitätshilfen und Arthrodesensitzkissen
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03 – Applikationshilfen / 30 NN
Parenterale Ernährung & Schmerztherapie
Enterale Ernährung
Insulinpflichtige Diabetiker
Verbrauchshilfsmittel zur Sicherstellung einer Insulinpumpentherapie
Insulinpumpen mit rtCGM-Schnittstelle inkl. Verbrauchshilfsmittel und Insulinpumpen mit CGM abhängiger Steuerung
Elektronisch, schlauchgebundenen Insulinpumpen, Insulinpumpen mit integriertem Blutzuckermessgerät und mit Insulinpumpen mit CGM abhängiger Steuerung
Elektronisch, schlauchgebundene Insulinpumpen und Insulinpumpen mit CGM abhängiger Steuerung
Insulin-Patch-Pumpen inkl. Verbrauchshilfsmittel
Hilfsmitteln mit Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverletzungen
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04 – Badewannenlifter
Die „ARGE - Hilfsmittelforum der Ersatzkassen“ hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Badewannenliftern, die ab dem 01.12.2019 beginnen, abgeschlossen. Das Beitrittsverfahren wird für alle Ersatzkassen über den Vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
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04, 10, 33 – Bade-, Geh- und Toilettenhilfen
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05 – Bandagen (OT-Vertrag spectrumK GmbH ab 01.10.2019)
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07 – Blindenführhunde
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Blindenführhunde geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
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08 - Einlagen
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09 – TENS/EMS
Die „ARGE - Hilfsmittelforum der Ersatzkassen“ hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit TENS/EMS, die ab dem 01.12.2019 beginnen, abgeschlossen. Das Beitrittsverfahren wird für alle Ersatzkassen über den Vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
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09 – Inko-Tens
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09 - FES (Hilfsmittel zur funktionalen Elektrosimulation)
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10 – Rollatoren und Gehwagen
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11 – Hilfsmittel gegen Dekubitus (Sitzkissen und Matratzen)
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12 – Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie
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13 – Hörhilfen
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Hörhilfen geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
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14 – Inhalations- und Atemtherapiegeräte
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15 – Inkontinenzhilfen
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17 – Kompressions- und Narbentherapie
Apparative Kompressionstherapie
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18, 22 – Kranken-/Behindertenfahrzeuge (Rollstühle) und fahrbare Lifter
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19 – Allergikerbettwäsche (Encasings) und Neurodermitisoveralls
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19, 50 – Kranken-/Pflegebetten und Einlegerahmen
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21 – Real-Time-Messgeräte (rtCGM)
Nur Real-Time Messgeräte
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23 – Orthesen (OT-Vertrag spectrumK GmbH ab 01.10.2019)
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24/37 – Brustprothetik (OT-Vertrag spectrumK GmbH ab 01.10.2019)
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24/38 – Armprothesen (OT-Vertrag spectrumK GmbH ab 01.10.2019)
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24 – Beinprothesen (OT-Vertrag spectrumK GmbH ab 01.10.2019)
- 29 – Stomaversorgungen
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31 – Schuhe
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32 – Therapeutische Bewegungsgeräte
Fremdkraftbetriebene Bewegungsschienen (CPM-Schienen)
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34 – Haarersatz
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Haarersatz geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
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35 – Epithesen
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit diversen Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Epithesen geschlossen. Das Beitrittsverfahren gem. § 127 Abs. 2 SGB V wird für alle Ersatzkassen über den vdek abgewickelt.
Die Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung können per E-Mail über vertragsbeitritte@vdek.com angefordert werden.
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04, 10, 11, 14, 18, 19, 21, 22, 26, 28, 32, 33 und 50 – Zentraler Wiedereinsatzpool
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88 – high-power Einwegbatterien für Cochlea-Implantate
Vertragsabsichten der KKH
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Vertragsabsichten
Bekanntmachung vom 19. August 2022
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk Krankenkasse kooperieren im Rahmen einer Vertragspartnerschaft und beabsichtigen gemeinsam den Abschluss eines Vertrages nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln der Produktgruppen 16 und 02 inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Der Vertrag umfasst:
- Versorgung mit Kommunikations- und Adaptionshilfen im Rahmen des Kauf-/Wiedereinsatzverfahrens
- Versorgungsleistungen (näher beschrieben unter „II.2.4) Beschreibung der Beschaffung“ dieser Bekanntmachung)
Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V verwiesen.
Die hkk ist in diesem Rahmen alleiniger Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Absatz 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen.
Die Absicht zum Abschluss entsprechender Verträge wird hiermit nach §127 Abs. 1 Satz 6 SGB V öffentlich bekannt gegeben. Nähere Informationen zur Vertragsabsicht finden Sie hier.
Hinweise zur Versorgung mit Hilfsmitteln
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Allgemeine Hinweise zur Versorgung mit Hilfsmitteln
Sofern keine vertraglichen Vereinbarungen nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V bei der Versorgung unserer Versicherten gelten, beachten Sie bitte unsere allgemeinen Hinweise zur Versorgung mit Hilfsmitteln.