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Entschädigung für den Pflegebereich

Mit den Ergänzungshilfen haben voll- und teilstationäre Pflegeheime sowie nach § 72 SGB XI zugelassene stationäre Hospize Anspruch auf die Zahlung der Differenz des Abschlagsbetrags für leitungsgebundenes Erdgas, Fernwärme und Strom zum Referenzmonat. Diese ist bei der für das Bundesland zuständigen Pflegekasse anhand der geltenden Antragsformulare geltend zu machen.

Gegenüber welcher Pflegekasse Sie Ihren Anspruch geltend machen können, richtet sich nach regionaler Zuständigkeit. Die Pflegekasse bei der KKH ist ausschließlich für die Bearbeitung von Anträgen aus Regionen bzw. Landkreisen der Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt verantwortlich.

Ihre Pflegeeinrichtung befindet sich in den Regionen, welche in die Zuständigkeit der Pflegekasse bei der KKH fallen? Dann reichen Sie bitte den Antrag unter der E-Mail-Adresse Ergaenzungshilfen@kkh.de ein.

Nähere Informationen zu den Ergänzungshilfen, zum Erstattungs- und Nachweisverfahren, die notwendigen Anträge und eine bundesweite Übersicht der Zuständigkeiten aller Pflegekassen finden Sie auf der Seite des GKV-SV.

Mit der Kostenerstattung für Energieberatungen und anerkannte Managementsysteme haben voll- und teilstationäre Pflegeheime sowie nach § 72 SGB XI zugelassene stationäre Hospize Anspruch auf die Zahlung der Kosten für Gebäudeenergieberatungen und Managementsysteme nach EMAS III oder DIN ISO 50001. Die Kosten werden gestaffelt nach Platzzahlen mit bis zu 7500 Euro erstattet. Die Kostenerstattung ist bei der für das Bundesland zuständigen Pflegekasse anhand der geltenden Antragsformulare geltend zu machen.

Gegenüber welcher Pflegekasse Sie Ihren Anspruch geltend machen können, richtet sich nach regionaler Zuständigkeit. Die Pflegekasse bei der KKH ist ausschließlich für die Bearbeitung von Anträgen aus Regionen bzw. Landkreisen der Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt verantwortlich.

Ihre Pflegeeinrichtung befindet sich in den Regionen, welche in die Zuständigkeit der Pflegekasse bei der KKH fallen? Dann reichen Sie bitte den Antrag unter der E-Mail-Adresse Ergaenzungshilfen@kkh.de ein.

Nähere Informationen zu den Ergänzungshilfen, zum Erstattungs- und Nachweisverfahren, die notwendigen Anträge und eine bundesweite Übersicht der Zuständigkeiten aller Pflegekassen finden Sie auf der Seite des GKV-SV

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