Förderung neuer Versorgungsformen
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Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern (§ 92a SGB V).
Die Bundesregierung legt zu diesem Zweck einen Innovationsfonds auf, über den für die Jahre 2016 bis 2019 jährlich Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro bereitgestellt werden.
75 Prozent des Fonds stehen für die Förderung neuer Versorgungsformen zur Verfügung, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen.
Sie müssen eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und ein hinreichendes Potenzial aufweisen, in die Regelversorgung überführt zu werden.
25 Prozent des Fonds sollen zur Förderung der Versorgungsforschung eingesetzt werden. Die in Frage kommenden Forschungsprojekte sollen auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sein.
Die Mittel für den Fonds werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesversicherungsamt verwaltet.
Quelle: Innovationsausschuss, 13.08.2024
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