Vollelektronische Abrechnung (innerhalb der TI - Telematikinfrastruktur)
Folgende Leistungen sind seit 01.04.2025 über den vollelektronischen Datenaustausch im KIM-Verfahren abrechenbar:
- Pflegesachleistungen – einschließlich der Sachleistung aus der Kombinationsleistung (§ 36 SGB XI)
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Sofern Sie die Leistungen der Verhinderungspflege sowie den Entlastungsbetrag noch nicht im vollelektronischen Datenaustauschverfahren abrechnen, senden Sie die Papierunterlagen bitte an:
Kaufmännische Krankenkasse - KKH
30125 Hannover
Teilelektronische Abrechnung (außerhalb der TI)
Für folgende Leistungen besteht eine teilelektronische Abrechnungsmöglichkeit mit der KKH:
- Pflegesachleistungen – einschließlich der Sachleistung aus der Kombinationsleistung (§ 36 SGB XI)
- Beratungseinsatz* (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
- Ergänzende Unterstützungsleistungen (§ 39a SGB XI)
- Technische sowie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel** (§ 40 SGB XI)
- Tages-/Nachtpflege (§ 41 SGB XI) zzgl. der Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI
Die im teilelektronischen Abrechnungsverfahren den Datensatz ergänzenden Urbelege (Begleitzettel, Leistungsnachweise) senden Sie bitte an das Abrechnungszentrum Emmendingen unter folgender Adresse:
KKH – Kaufmännische Krankenkasse
c/o Abrechnungszentrum Emmendingen
Bundesstraße 6
79312 Emmendingen
Sofern Sie die genannten Pflegeleistungen noch nicht im Datenaustauschverfahren abrechnen, senden Sie die Papierunterlagen bitte ebenfalls an das Abrechnungszentrum Emmendingen.
*Dokumentation zum Beratungseinsatz
Zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist der Dokumentationsbogen für Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI getrennt von den sonstigen Rechnungsunterlagen direkt an die KKH zu senden (Kaufmännische Krankenkasse – KKH; 30125 Hannover).
**Kostenvoranschläge für Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse bei der KKH nimmt keine elektronischen Kostenvoranschläge an. Bitte reichen Sie Kostenvoranschläge für Pflegehilfsmittel immer per Post, Fax oder E-Mail ein. Bei einer Bewilligung erhalten Sie das Genehmigungsschreiben inklusive Krankenversicherungsnummer (KVNR) per Post. Eine Genehmigungsnummer wird nicht vergeben.
Postalische Abrechnung
Für folgende Pflegeleistungen besteht zum aktuellen Zeitpunkt noch keine teil- oder vollelektronische Abrechnungsmöglichkeit mit der KKH:
- Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
- Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI)
Senden Sie die Papierunterlagen zur Abrechnung daher bitte an:
Kaufmännische Krankenkasse - KKH
30125 Hannover
Wichtige Hinweise:
Positionsnummernverzeichnis
In der Pflegeversicherung gibt es keine Abrechnungscodes (AC) sondern Positionsnummern, die im Positionsnummernverzeichnis zu finden sind. Das aktuelle Positionsnummernverzeichnis ist auf der Internetseite des GKV-SV zu finden.
Kostenvoranschläge für Pflegehilfsmittel
Die Pflegekasse bei der KKH kann keine elektronischen Kostenvoranschläge annehmen. Bitte reichen Sie Pflegehilfsmittel-Kostenvoranschläge immer per Post, Fax oder E-Mail ein. Wir schicken Ihnen das Genehmigungsschreiben inklusive Krankenversicherungsnummer (KVNR) per Post. Wichtig: Wir erstellen keine separate Genehmigungsnummer.“