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An wen richten sich die Untersuchungen?
Die U- bzw. J-Untersuchungen richten sich an Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 17 Jahren
Untersuchungsstufe Anspruch U1 bei Geburt
U2 03. – 10. Lebenstag U3 04. – 05. Lebenswoche U4 03. – 04. Lebensmonat U5 06. – 07. Lebensmonat U6 10. – 12. Lebensmonat U7 21. – 24. Lebensmonat U7a 34. – 36. Lebensmonat U8 46. – 48. Lebensmonat U9 60. – 64. Lebensmonat U10* 7 – 8 Jahre U11* 9 – 10 Jahre J1 12 - 14 Jahre J2* 16 - 17 Jahre *Die Untersuchungen U10, U11 und J2 sind in der gesetzlichen Vorsorge nicht vorgesehen. Hierbei handelt es sich um ein zusätzliches Angebot der KKH. Für dieses Versorgungsangebot hat die KKH einen Vertrag mit dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) geschlossen, dem sich alle vertragsärztlich tätigen Kinder- und Jugendärzte anschließen können.
Sie können die Untersuchungen U10, U11 und J2 bei allen am Kinderarztvertrag zwischen der KKH und dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte teilnehmenden Vertragsärzten in Anspruch nehmen. Die Kosten werden direkt mit der KKH abgerechnet. An unserem Vertrag teilnehmende Kinder-und Jugendärzte finden Sie mit Hilfe unserer Arztsuche oben auf der Seite.
Bei nicht am KKH Vertrag teilnehmenden Ärzten müssen diese Untersuchungen selbst finanziert werden. Eine Erstattung ist leider nicht möglich.
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Welche Inhalte haben die einzelnen Untersuchungen?
U1: direkt nach der Geburt
Diese Untersuchung beinhaltet die Beurteilung des kindlichen Gesundheitszustands sowie eine Überprüfung auf behandlungsbedürftige Missbildungen. Der sogenannte Apgar-Test erfolgt in den ersten 10 Lebensminuten.
Check 0 Punkte
1 Punkt 2 Punkte Atmung Keine
Langsam, unregelmäßig Regelmäßig Puls (Herzschlag) Keiner Weniger als 100 Mehr als 100 Grundtonus (Muskeltonus) Schlaff Träge Bewegung Spontane Bewegung Aussehen (Hautfarbe) Blass Rosig, blaue Extremitäten Rosig Reflexe Keine Verzieht das Gesicht Husten, Niesen Ein gesundes Neugeborenes erreicht 8 bis 10 Punkte. Dieser Wert sollte insbesondere nach 5 Lebensminuten erreicht werden.
U2: 3. bis 10. Lebenstag
Dies ist die erste ausführliche Untersuchung des Kindes von Kopf bis Fuß. Dabei werden unter anderem die Organe, die Haut, die Geschlechtsteile und das Skelettsystem geprüft. Auch werden ein Screening (Bluttest) auf verschiedene Stoffwechselkrankheiten und ein Hörscreening durchgeführt
U3: 4. bis 5. Lebenswoche
Untersuchung aller Körper- und Organfunktionen sowie Test des Seh- und Hörvermögens. Gründliche Prüfung der Motorik, des Nervensystems, des Gewichts sowie Durchführung eines Screenings (Ultraschall) der Hüften.
U4: 3. bis 4. Lebensmonat
In dieser Untersuchung werden die Organe, die Motorik, das Nervensystem, die Ernährung und Verdauung sowie die Reaktion auf die Umwelt (Geräusche und reaktives Lächeln) kontrolliert.
U5: 6. bis 7. Lebensmonat
Kontrolle der allgemeinen körperlichen Verfassung sowie der altersgemäßen Entwicklung. Auf die richtige Mundhygiene und zahnschonende Ernährung wird hingewiesen.
U6: 10. bis 12. Lebensmonat
Erneute Kontrolle der körperlichen Entwicklung und der Ernährungsgewohnheiten. Es erfolgt auch eine Überprüfung der Sprachentwicklung.
U7: 21. bis 24. Lebensmonat
Überprüfung, ob die geistige und körperliche Entwicklung altersgemäß ist.
U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
Erkennen von allergischen Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.
U8: 46. bis 48. Lebensmonat
Neben der körperlichen Untersuchung sind unter anderem motorische Geschicklichkeit, die Verständlichkeit der Sprache und die Vervollständigung des Impfschutzes ein wichtige Themen.
U9: 60. bis 64. Lebensmonat
Bei dieser Untersuchung werden die körperliche und geistige Entwicklung – auch im Hinblick auf die bald anstehende Einschulung – kontrolliert.
U10: 7 bis 8 Jahre
Erkennen von Entwicklungsstörungen (zum Beispiel Lese-Rechtschreib-Rechenstörung), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen.
Diese Untersuchung ist eine Leistung, die normalerweise nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Sie kann von kinderärztlichen Praxen erbracht werden, die am Kinderarztvertrag zwischen der KKH und dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte teilnehmen. Ob dies der Fall ist, können Sie direkt hier nachschauen.
U11: 9 bis 10 Jahre
Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, gesundheitsschädigendem Medienverhalten.
Diese Untersuchung soll unter anderem der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen (unter anderem Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung). Diese Untersuchung ist eine Leistung, die normalerweise nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Sie kann von kinderärztlichen Praxen erbracht werden, die am Kinderarztvertrag zwischen der KKH und dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte teilnehmen. Ob dies der Fall ist, können Sie direkt hier nachschauen.
J1: 12 bis 14 Jahre
Diese Vorsorgeuntersuchung sollte im Alter zwischen 12 und 14 Jahren stattfinden. Der Arzt klärt die pubertären Entwicklungsstadien ab sowie den Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktion. Auch auf eventuelle Hautprobleme und Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht wird eingegangen. Fragen zu Sexualität und Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen sowie Probleme in der Familie können besprochen werden.
J2: 16 bis 17 Jahre
Hier wird geprüft, ob Ihr Kind an Krankheiten leidet, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden. Insbesondere geht es auch darum, durch Früherkennung psychischer und psychosozialer Risikofaktoren eine eventuelle Fehlentwicklung in der Pubertät zu verhindern. Außerdem erhebt der Arzt den Impfstatus.
Diese Untersuchung ist eine Leistung, die normalerweise nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Sie kann von kinderärztlichen Praxen erbracht werden, die am Kinderarztvertrag zwischen der KKH und dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte teilnehmen. Ob dies der Fall ist, können Sie direkt hier nachschauen.
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Welche Kosten entstehen mir?
Keine, Ihr Arzt rechnet die Untersuchungen direkt über die Gesundheitskarte ab.
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Was ist, wenn ich außerhalb der U-Untersuchungen mit meinem Kind zum Arzt muss?
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb der U-Untersuchungen Ihren Kinderarzt zu normalen Untersuchungen und Behandlungen aufsuchen. Die U-Untersuchungen dienen nur der Vorsorge.
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Gibt es zu den einzelnen U-Untersuchungen noch weitere Informationen?
Die wichtigsten Inhalte der U-Untersuchungen und deren Ergebnisse werden übersichtlich im Kinderuntersuchungsheft (gelbes U-Heft) beschrieben. Das Heft erhalten Sie in der Regel direkt nach der Entbindung oder vom Kinderarzt, es begleitet Sie und Ihr Kind durch die gesamte Kindheitsentwicklung.
Daneben gibt es weitere interessante Informationsmaterialien, die wir zusammen mit den im Verband der Ersatzkassen (vdek) organisierten Krankenkassen anbieten.
Begleitend zu den jeweiligen U-Untersuchungen finden Sie hier:
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An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Kinderarzt oder an Ihre KKH Servicestelle.