
Wahltarife
Mit unseren attraktiven Wahltarifen können Sie nicht nur eine Menge Geld für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten sparen, sondern sind auch im Krankheitsfall bestens abgesichert.
Wir haben dabei für jedes Mitglied den passenden Wahltarif.
Fragen und Antworten
Wer kann einen Tarif beantragen?
Grundsätzlich gelten die Angebote für alle Mitglieder, die ihre Beiträge zumindest teilweise selbst tragen. Je nach Tarif kann es weitere Voraussetzungen geben.
Welche Tarife gibt es?
- Selbstbehalttarif
Für alle, die gesund sind und nur selten zum Arzt gehen.
- Plus Young
Für Auszubildende und Studenten, die sich für ihr gesundheitsbewusstes Verhalten zusätzlich mit 100 EUR pro Jahr belohnen wollen. - Beitragsrückzahlungstarif
Für alle, die gesund leben und nicht zum Arzt gehen oder in ein Krankenhaus müssen. - Krankengeld-Tarife
Für Selbstständige, Existenzgründer, Künstler, Publizisten sowie für Arbeitnehmer mit Entgeltfortzahlungen von weniger als sechs Wochen. - Vital-Tarif
Für alle, die nicht in ein Krankenhaus müssen und sich dafür eine Sofort-Prämie von 100 EUR sichern wollen.
Warum kann nur ich als Mitglied den Tarif wählen, aber nicht mein Kind/mein Partner?
Der Gesetzgeber schreibt leider vor, dass ausschließlich Mitglieder, die mindestens teilweise ihre Beiträge selbst tragen, Tarife wählen können.
Kann ich jederzeit in einen der Tarife einsteigen?
Der Tarifeinstieg ist nur quartalsweise möglich. Er erfolgt zum Beginn des nächsten Quartals, wenn der Antrag bis zum letzten Tag des laufenden Quartals an die KKH geschickt wurde. Entscheidend ist dabei das Datum des Poststempels. Bei einem unterjährigen Tarifeinstieg erfolgt dann die Prämienzahlung anteilig.
Warum beträgt die Vertragsdauer 3 Jahre?
Der Gesetzgeber schreibt eine solche Bindungsdauer für die Wahltarife vor. Beim Beitragsrückzahlungs-Tarif besteht lediglich eine einjährige Bindefrist.