
Informationen zum Thema Heilmittel
Die Leistungen richten sich grundsätzlich an alle Versicherten, die von ihrem Arzt eine entsprechende Verordnung (Rezept) erhalten haben.
Unter 18 Jahren: Für Sie entstehen keine Kosten.
Über 18 Jahren: Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten der Dienstleistung. Zusätzlich sind 10 Euro je Verordnung von Ihnen zu bezahlen.
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Zuzahlung auch die Hinweise zur Belastungsgrenze.
Grundsätzlich sind Verordnungen 28 Tage gültig. Das heißt, Sie sollten innerhalb von 28 Tagen mit der Behandlung beginnen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Verordnung (Rezept) direkt an die Praxis, in der Sie die Behandlung durchführen lassen möchten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.