
Ambulante ärztliche Behandlung
Behandlungen in der niedergelassenen Arztpraxis, in Krankenhäusern, Polikliniken & anderen Einrichtungen
Das Themenfeld der ambulanten ärztlichen Behandlung umfasst alle ärztlichen Behandlungen in der niedergelassenen Arztpraxis, in Krankenhäusern, Polikliniken und anderen Einrichtungen. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, um welchen Arzt es sich handelt (Hausarzt, Augenarzt etc.).
Fragen & Antworten
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An wen richten sich die Leistungen?
An alle Versicherten
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Welche Kosten entstehen mir?
Keine, vorausgesetzt, die Behandlung erfolgt bei zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Medizinern oder Einrichtungen und es handelt sich um eine Behandlung, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt ist. Die Kosten rechnet Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin dann direkt über Ihre Gesundheitskarte ab.
Sonderleistungen wie bspw. eine Hyperbare Sauerstofftherapie beim Hörsturz müssen von Ihnen selbst bezahlt werden. Im Zweifel fragen Sie bitte vorher bei uns nach.
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An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.