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Behandlungen in der niedergelassenen Arztpraxis, in Krankenhäusern, Polikliniken & anderen Einrichtungen

An alle Versicherten

Keine, vorausgesetzt, die Behandlung erfolgt bei zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Medizinern oder  Einrichtungen und es handelt sich um eine Behandlung, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt ist. Die Kosten rechnet Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin dann direkt über Ihre Gesundheitskarte ab.

Sonderleistungen wie bspw. eine Hyperbare Sauerstofftherapie beim Hörsturz müssen von Ihnen selbst bezahlt werden. Im Zweifel fragen Sie bitte vorher bei uns nach.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

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