Bewegung verbessern & Schmerzen lindern
An alle Versicherten mit einer entsprechenden Verordnung vom Arzt.
Der Leistungsumfang des Funktionstrainings beträgt in der Regel 12 Monate (Richtwert).
Die Kosten für das Funktionstraining werden von uns übernommen - eine Zuzahlung fällt für Sie nicht an.
Funktionstraining kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt verordnen. Die Verordnung reichen Sie dann bitte zur Prüfung bei uns ein.
Sie haben die folgenden Möglichkeiten, Ihren Antrag auf Rehasport bei uns einzureichen:
- Sie laden die ausgefüllte Verordnung („Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining“) einfach unter „Meine KKH“ hoch
- Sie senden die Verordnung per Post an: KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover
So geht es dann weiter:
- Wir prüfen Ihren Antrag und geben Ihnen so schnell wie möglich Bescheid.
- Wenn wir Ihren Antrag genehmigen, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen.
- Sie haben die Verordnung unter „Meine KKH“ hochgeladen? Dann geben Sie das Original bitte zusammen mit unserem Genehmigungsschreiben Ihrem Leistungserbringer.
- Sie haben uns die Originalverordnung per Post zugeschickt? Dann bleibt diese bei uns und wird digital archiviert. Sie erhalten jedoch zusammen mit unserem Genehmigungsschreiben eine Kopie der Verordnung für Ihren Leistungserbringer.
- Ein wichtiger Hinweis: Wir vermerken keine Informationen direkt auf der Verordnung.
Bitte beantragen Sie das Funktionstraining vor Inanspruchnahme der Leistung.
Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich und unverzüglich.
Ihre Fragen zum Funktionstraining beantwortet Ihnen gern Ihre KKH Servicestelle.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) oder bei folgenden Zusammenschlüssen:
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