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Gewährleistung des Rehabilitationserfolges

  • Feststellung des Versorgungsbedarfs und Einleitung einer Anschlussversorgung
  • Kontaktaufnahme zum weiterbehandelnden Arzt bzw. Leistungserbringer
  • Ausstellung von Verordnungen (wenn diese erforderlich sind)
  • Hilfestellung und Beratung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- und Pflegekasse
  • Hilfestellung bei Kontaktanbahnung zur Selbsthilfe
  • Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
  • Aushändigung eines Entlassungsberichtes
  • Hilfestellung bei Beantragung von Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben
  • Hilfestellung bei Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Die Leistung richtet sich an Versicherte, die nach einer Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung noch weitergehenden Versorgungsbedarf haben.

Indem Sie schriftlich der Rehabilitationseinrichtung gegenüber Ihre Einwilligung in das Entlassmanagement erklären. Entsprechende Formulare erhalten Sie in der Rehabilitationsklinik.

Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Sozialdienst der Rehabilitationseinrichtung oder auch an Ihren KKH-Ansprechpartner.

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