Skip to main content
Rückrufservice

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Gern rufen wir Sie zurück.

Rückruf anfordern
Terminservice

Vereinbaren Sie eine Beratung in Ihrer Servicestelle.

Termin vereinbaren

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

0800 55 48 64 05 54 24 Stunden/7 Tage

KKH Kaufmännische
Krankenkasse
30125 Hannover

Kontaktformular

Schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne.

Zum Kontaktformular
Öffnungszeiten vor Ort

Finden Sie schnell Ihre nächst-
gelegene KKH Servicestelle.

Servicestelle finden
Cookie-Einstellungen

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!
Wir stellen Ihnen dieses Cookie-Management-Tool zur Verfügung, damit Sie bei dem Besuch unserer Internetseite selbst entscheiden können, welche Cookies Sie zulassen wollen. Wir verwenden zum einen sog. notwendige Cookies, um die Funktionsfähigkeit der Internetseite sicherzustellen. Zum anderen setzen wir technisch nicht notwendige Cookies, um z.B. Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Ein Widerruf der Einwilligungen ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über einen Link am Ende der Website möglich. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Impressum | Datenschutz

Cookie-Einstellungen

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!
Wir stellen Ihnen dieses Cookie-Management-Tool zur Verfügung, damit Sie bei dem Besuch unserer Internetseite selbst entscheiden können, welche Cookies Sie zulassen wollen. Wir verwenden zum einen sog. notwendige Cookies, um die Funktionsfähigkeit der Internetseite sicherzustellen. Zum anderen setzen wir technisch nicht notwendige Cookies, um z.B. Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Ein Widerruf der Einwilligungen ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über einen Link am Ende der Website möglich. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Einstellungen verwalten

Diese Cookies sind zur Funktion unserer Website erforderlich und können in unseren Systemen nicht deaktiviert werden. Sie ermöglichen Grundfunktionen, wie den Zugriff auf gesicherte Bereiche der Webseite. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber möglicherweise nicht.

Mehr dazu
  • Anbieter
    Kaufmännische Krankenkasse – KKH

    Zweck der Datenerhebung
    Speicherung der Zustimmung für Cookies

    Cookie Name
    kkh_mark_1
    kkh_analytics_1
    kkh_preferences_1

    Speicherdauer
    1 Jahr

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Kaufmännische Krankenkasse – KKH

    Zweck der Datenerhebung
    Zuordnung der laufenden Session zu einem Nutzer

    Cookie Name
    JSESSIONID

    Speicherdauer
    Sitzung

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Kaufmännische Krankenkasse – KKH

    Zweck der Datenerhebung
    Kennzeichnung des Servers, der die Seite ausliefert

    Cookie Name
    renderid

    Speicherdauer
    Sitzung

    Mehr Erfahren

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden. Alle von diesen Cookies erfassten Informationen werden aggregiert. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.

Mehr dazu
  • Anbieter
    etracker GmbH

    Zweck der Datenerhebung
    Reichweitenmessung

    Cookie Name
    et_allow_cookies, _et_coid, isSdEnabled, BT_pdc, BT_sdc

    Speicherdauer
    Sitzung / 24 Stunden / 1 Jahr

    Mehr Erfahren

Marketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind. Durch das Unterdrücken von Marketing Cookies können Sie auch weiterhin Werbung der KKH sehen, diese ist dann aber möglicherweise weniger relevant für Sie.

Mehr dazu
  • Anbieter
    Meta Platforms Ireland Ltd.

    Zweck der Datenerhebung
    Werbung, Analyse, Marketing, Retargeting, Tracking

    Cookie Name
    _fbp

    Speicherdauer
    90 Tage

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Google Ireland Limited

    Zweck der Datenerhebung
    Conversion-Tracking, Analyse, Marketing, Remarketing

    Cookie Name
    _gcl_au
    IDE

    Speicherdauer
    90 Tage / 1 Jahr

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    Google Ireland Limited

    Zweck der Datenerhebung
    Anzeigen und Abspielen von YouTube-Videos

    Cookie Name
    yt-remote-cast-installed
    yt-remote-connected-devices
    yt-remote-device-id
    yt-remote-fast-check-period
    yt-remote-session-app
    yt-remote-session-name
    yt.innertube::nextId
    yt.innertube::requests
    ytidb::LAST_RESULT_ENTRY_KEY

    Speicherdauer
    Sitzung / Persistent

    Mehr Erfahren
  • Anbieter
    The UK Trade Desk Ltd.

    Zweck der Datenerhebung
    Werbung, Personalisierung, Analyse, Optimierung, Genutzte Technologien

    Cookie Name
    TDID, TDCPM

    Speicherdauer
    1 Jahr

    Mehr Erfahren
  • Bin ich im Auslandssemester krankenversichert?

    Studieren Sie an einer ausländischen Hochschule innerhalb der EU, sind aber an einer zugelassenen deutschen Hochschule immatrikuliert, dann bleiben Sie weiterhin als Studierender versichert. Für Familienversicherte ist das beitragsfrei. Wenn Sie selbst versichert sind, zahlen Sie auch während Ihres Auslandsaufenthaltes weiterhin Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

    Das gilt auch, wenn Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im EU-Ausland, in der Schweiz oder in den EWR-Staaten wie z. B. Island, Liechtenstein und Norwegen immatrikuliert sind, aber Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten. 

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Für die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) ist jedoch Voraussetzung, dass Sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls müssen Sie sich freiwillig gesetzlich versichern.

  • Welche medizinischen Leistungen stehen mir im Ausland zu?

    Auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Damit erhalten Sie in den EU-Staaten alle medizinisch notwendigen Leistungen. Für Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien benötigen Sie einen gesonderten Auslandskrankenschein, den Sie von Ihrer KKH Servicestelle bekommen.

    In einigen Gebieten außerhalb der EU ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ebenfalls gültig, da die folgenden Gebiete zu Ländern der Europäischen Union gehören bzw. in diesen Ländern die EHIC gültig ist:

    • Azoren
    • Ceuta
    • Französisch-Guayana
    • Gibraltar
    • Guadeloupe 
    • Grönland
    • Island (EWR)
    • Liechtenstein (EWR)
    • Madeira
    • Martinique
    • Mazedonien
    • Melilla
    • Miquelon
    • Montenegro
    • Norwegen (EWR)
    • Réunion und Saint-Pierre
    • Schweiz 
    • Serbien
  • Was muss ich bei einem Studium außerhalb der EU beachten?

    Wenn Sie in einem Land außerhalb der EU oder außerhalb der zuvor genannten Länder studieren bzw. studieren möchten, müssen Sie sich unter Umständen in Ihrem Studienland versichern (z. B. bei einer privaten Versicherung).

    Bei Fragen hilft auch die Deutsche Verbindungsstelle der Krankenversicherung Ausland: dvka.de

    Zudem empfehlen wir Ihnen bei einem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Denn sie übernimmt auch Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlen darf, wie zum Beispiel einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.

    Denken Sie bei Ihrer Planung eines Auslandssemesters auch an Ihren Impfschutz. Vielen Infektionskrankheiten kann man mit Impfungen oder der richtigen Prophylaxe vorbeugen.

  • Was muss ich beachten, wenn ich während des Auslandssemesters eine Beschäftigung aufnehme?

    Sollten Sie während Ihres Auslandssemesters ein Beschäftigungsverhältnis eingehen oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, um etwas Geld dazuzuverdienen, sollten Sie beachten, dass dann die sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen des Beschäftigungsstaates gelten. Das bedeutet, Ihre Versicherung bei der KKH endet und Sie müssen sich im Beschäftigungsstaat versichern.

    Beispiel:

    Frau Müller ist an einer deutschen Hochschule/Universität eingeschrieben und beginnt zusätzlich ab dem 01.04. ein Auslandssemester für zwei Semester in Frankreich. Sie bleibt über die deutsche Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichert, weil sie weiterhin in Deutschland als eingeschrieben und wohnend registriert ist.

    Sobald Frau Müller eine Beschäftigung in Frankreich aufnimmt, muss sie sich in Frankreich krankenversichern. Es macht keinen Unterschied, ob es sich um einen EU-Staat handelt oder um ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland.

Dieses Feld muss ausgefüllt sein. (< 1500 Zeichen)

Für konkrete Fragen oder Anliegen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Ihre Nachricht wird gesendet