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Brustkrebs frühzeitig erkennen

An gesunde weibliche Versicherte im Alter von 50 bis 69 Jahre.

Es entstehen Ihnen keine Kosten. Der Arzt bzw. die Ärztin rechnet ganz normal über die Gesundheitskarte ab.

Es gibt ein zentrales Einladungsverfahren durch die Koordinierungsstellen für Mammographie-Screening auf Basis des Einwohnermeldeamtregisters. Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt des G-BA . Gegebenenfalls können Sie aber auch direkt Kontakt mit der Koordinierungsstelle aufnehmen.

Ja, als reine Wunschleistung handelt es sich dann um eine IGeL-Leistung.
Liegt hingegen ein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung oder ein unklarer Befund vor, ist die Mammographie eine Krankenbehandlung und als ärztliche Behandlung über Ihre Gesundheitskarte abrechenbar. Die Notwendigkeit einer Mammographie stellt in jedem Falle der behandelnde Arzt fest.

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