Navigation überspringen

Die Untersuchungen richten sich an gesunde Versicherte ab 30 Jahren, bei denen ärztlich bestätigte Risikofaktoren vorliegen. Zu den Risikofaktoren zählen zum Beispiel chronisch-entzündliche Darmerkrankungen und Verwandte ersten oder zweiten Grades (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel), die an Darmkrebs erkrankt sind.

Einen immunologischen Stuhltest führen Sie zu Hause durch. Neben Ihrer hausärztlichen Praxis können auch internistische, urologische und gynäkologische Praxen Stuhltests aushändigen. Die entnommene Stuhlprobe geben Sie in Ihrer Praxis ab. Diese leitet sie an das untersuchende Labor weiter.

An den Kosten für eine Darmspiegelung beteiligen wir uns nur dann, wenn die Untersuchung in einer fachärztlichen Praxis stattfindet, die dazu berechtigt ist, Darmspiegelungen durchzuführen. Das trifft zum Beispiel auf Praxen zu, die Darmspiegelungen bei Personen ab 50 Jahren als Kassenleistung abrechnen.

Versicherte zwischen 30 und 49 Jahren können alle zwei Jahre einen immunologischen Stuhltest machen und sich die Kosten von uns erstatten lassen.

An den Kosten für eine Darmspiegelung (Koloskopie) beteiligen wir uns bei weiblichen Versicherten im Alter von 30 bis 54 Jahren und bei männlichen Versicherten im Alter von 30 bis 49 Jahren einmal.

Wir erstatten für den immunologischen Stuhltest bis zu 75 € und für die Darmspiegelung bis zu 100 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten laut Rechnung.

Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für den immunologischen Stuhltest nicht vor dem 01.01.2021 und Kosten für die Darmspiegelung nicht vor dem 01.11.2023 übernehmen können.

Um Ihnen die Kosten erstatten zu können, benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:

Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?