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KKH Kaufmännische
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Sie arbeiten in einer Kita, einer Schule oder einer anderen Einrichtung und haben eine Idee für ein Präventionsprojekt?

Viele Themen eignen sich, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gezielt zu fördern.

  • Bewegung,
  • Ernährung,
  • psychosoziale Gesundheit,
  • Stressmanagement,
  • Medienkompetenz
  • und Sucht- oder Gewaltprävention

gehören auf jeden Fall dazu. Besonders nachhaltig wirken Projekte die Verhaltens- mit Verhältnisprävention verknüpfen. Die Verhaltensprävention bezieht sich auf das Erlernen von förderlichen Verhaltensweisen beispielsweise durch Bewegungsangebote oder Entspannungskurse. Die Verhältnisprävention bezieht sich auf die Gestaltung von Rahmenbedingungen, wie Weiterbildungsmaßnahmen für Fachkräfte einer Einrichtung oder die Umgestaltung des Pausenhofs, damit er mehr Bewegungsanreize schafft.

  • Sie haben einen oder mehrere Bereiche für Ihr Projekt ausgewählt, für die Sie einen großen Bedarf in Ihrer Einrichtung sehen?
  • Sie haben Ziele festgelegt und Maßnahmen, mit denen Sie diese erreichen wollen?
  • Die Planung steht und das Projekt befindet sich in den Startlöchern?
  • Sie fragen sich, wer Ihnen bei der Umsetzung helfen kann?

Wir stehen für Sie bereit.

Wir bieten Ihnen unser Know-how und unterstützen Sie mit Fördergeldern. Alles was Sie dazu wissen müssen, finden Sie im Abschnitt „Fragen & Antworten".

Sie sind Mutter oder Vater und interessieren sich dafür, wie wir uns für gesundheitsförderliche Lebenswelten stark machen?

Sie wollen das Beste für Ihr Kind. Wir auch. Sie sorgen innerhalb der Familie für gesunde Bedingungen, unter denen sich Ihr Kind optimal entfalten kann. Außerhalb der Familie fühlen wir uns mit zuständig. Deshalb richten wir unser Augenmerk auf die Orte, an denen sich Ihr Kind einen Großteil seiner Zeit aufhält: die Kita oder die Schule. Wir stoßen Projekte an oder unterstützen individuelle Pläne einzelner Einrichtungen durch Fachwissen und Fördermittel.

Plant die Kita Ihres Kindes ein Projekt zur gesunden Ernährung? Oder spricht die Klassenlehrerin beim Elternabend an, dass das Thema Mobbing zukünftig aktiver behandelt werden soll? Häufig sind dies Themen, bei denen die Einrichtung zu Beginn zusätzliche Ressourcen benötigt. Gerne können Sie in der Kita oder Schule auf unsere Fördermöglichkeiten hinweisen. Vielleicht können Sie durch diesen Hinweis auch ein ganz neues Projekt in der Einrichtung ihres Kindes anstoßen.

Geben Sie einfach unseren Flyer weiter. Gern unterstützen wir auch bei der Eingrenzung eines Projektthemas oder der Vernetzung mit Fachleuten. Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns einfach eine Mail an aktivleben@kkh.de.

  • Was kann die KKH fördern?

    Für alle Projekte gilt der Leitfaden Prävention der Krankenkassen. Seine Kriterien sind maßgeblich dafür, welche Vorhaben überhaupt förderungsfähig sind. Daran müssen sich alle Krankenkassen halten. Machen Sie sich am besten mit den Voraussetzungen vertraut, bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen.

    Wir haben die wichtigsten Förderkriterien kurz für Sie zusammengefasst. Wir können Projekte unterstützen, die

    • sich auf mindestens ein Handlungsfeld der Prävention beziehen
    • einen festen Beginn und ein festes Ende haben
    • mehr als einen Tag umfassen aber nicht länger als drei Jahre dauern
    • aus der Einrichtung heraus gesteuert werden und direkt in der Einrichtung stattfinden
    • die volle Zustimmung aller am Setting Beteiligten haben
    • Teil eines Gesamtkonzepts und keine Einzelmaßnahme sind
    • von spezifisch qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden
    • Verhaltens- und Verhältnisprävention kombinieren
    • neue Kompetenzen in der Einrichtung aufbauen, z. B. durch Schulung von Fachpersonal zu Multiplikatoren
    • die Eltern einbeziehen
    • nachhaltig angelegt sind
    • zu dauerhaften Veränderungen im Verhalten und in den Einrichtungsstrukturen führen

    Sie fragen sich, ob Ihr Projekt diesen Kriterien tatsächlich entspricht? Dann machen Sie den Selbstcheck und nutzen ergänzend unsere Leitlinien zur Projektförderung. 

  • Was darf nicht gefördert werden?

    Wir geben all denjenigen Starthilfe, die sich über ein Präventionsprojekt auf den Weg zu einer gesundheitsfördernden Einrichtung machen wollen und die dieses Ziel auch nach Abschluss des Projekts nicht aus den Augen verlieren. Unsere Förderung ist eine Anschubfinanzierung und kann nur einmal je Projekt und Einrichtung erfolgen. Ist Ihr Projekt abgeschlossen, sollte Ihre Einrichtung die Inhalte selbstständig, eigenverantwortlich und kostenneutral weiterführen.

    Leider kann die KKH nicht jedes sinnvolle Vorhaben fördern. Hier setzt uns der „Leitfaden Prävention“ der Förderung Grenzen.

    Nicht gefördert werden dürfen:

    • Aufgaben, die in den Pflichtbereich der Einrichtung selbst fallen oder in der Verantwortung anderer Träger liegen (z.B. Betreuungsangebote, Sexualkunde, Sportunterricht, Verkehrserziehung)
    • Einzelmaßnahmen, die nicht in ein Gesamtkonzept zur Gesundheitsförderung eingebettet sind. Hierzu gehören Sportfeste, Kochevents, Vortragsveranstaltungen, Projekttage oder die Verteilung gesunder Lebensmittel
    • Aktivitäten, die bereits von anderen Krankenkassen gefördert werden und somit doppelt finanziert wären,
    • ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen (Informationsstände, Veranstaltungen, Kampagnen)
    • Kosten für Baumaßnahmen, Spiel- und Sportgeräte, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar und technische Hilfsmittel sowie Hilfsmittel ohne direkten Bezug zur Gesundheitsförderung.
    • Dauerangebote und die Finanzierung von auf Dauer angelegten Stellen
    • Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind

    Sie sind sich nicht sicher, ob bei Ihrem Projekt ein Ausschlusskriterium vorliegt? Wir beraten Sie gerne, noch bevor Sie den Antrag stellen.

  • In welcher Höhe und wie lange erfolgt die Förderung?

    Wir möchten, dass möglichst viele aussichtsreiche Projekte realisiert werden können Dies soll nicht an den Mitteln scheitern. Deshalb ist unsere Förderung zwar zeitlich, aber nicht in ihrer Höhe begrenzt.

    Allerdings müssen die beantragten Fördermittel

    • dem tatsächlichen Bedarf der Einrichtung entsprechen
    • bezogen auf die durchzuführenden Maßnahmen angemessen sein
    • bezogen auf die Größe der Einrichtung und die Zahl der zu erreichenden Personen verhältnismäßig sein

    Bei allen Förderungen sind wir dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Es hängt deshalb von den konkreten Maßnahmen ab, wie hoch die Förderung durch die KKH ausfällt. Bitte weisen Sie den Finanzierungsbedarf plausibel nach und beteiligen sich - so gut Sie können - an den Projektkosten. Durch den Eigenanteil Ihrer Einrichtung zeigen Sie uns, wie wichtig Ihnen das Projekt ist.

  • Wer kann die Fördermittel beantragen?

    Sie können den Antrag stellen, wenn Sie direkt aus der jeweiligen Einrichtung oder Kommune kommen, für die Fördermittel benötigt werden. Oder wenn Sie für diese übergeordnet verantwortlich sind, z. B. als Verband oder Verwaltung. Dritte bzw. Dienstleister dürfen keinen Antrag stellen. Als Elternteil, zum Beispiel als aktives Mitglied des Fördervereins der Einrichtung, können Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Voraussetzung ist aber die Unterschrift der Einrichtungsleitung und die Zustimmung aller Beteiligten.

  • Wie läuft das Antrags- und Förderverfahren ab?

    Ihr Weg zur Förderung ist ganz einfach.

    Reichen Sie uns einen aussagekräftigen Förderantrag ein. Dies wird Ihnen durch unser Antragsformular erleichtert. Sie können es entweder herunterladen oder digital ausfüllen (siehe Downloads). Achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Geben Sie die Bankverbindung an, da die Fördermittel bereits bei Bewilligung ausgezahlt werden. Ergänzen Sie den Antrag um den Kostenplan und beschreiben Sie kurz, weswegen Sie einen Bedarf für das Projekt sehen.

    Bitte fügen Sie weitere, das Projekt konkretisierende Unterlagen bei, soweit vorhanden: das Programmkonzept, Manuale, Qualifikationsnachweise, eingesetzte (Arbeits-) Materialien) usw.

    Sie können uns Ihren Antrag per E-Mail oder per Post schicken.

    • Per Post an
      KKH Hauptverwaltung
      Team Prävention
      30125 Hannover

    Wichtig: Stellen Sie den Antrag frühzeitig vor Beginn des Projekts. Dann haben Sie die Fördermittel zum Projektstart verfügbar. Wir entscheiden so schnell wie möglich. Eine Rückmeldung erhalten Sie spätestens binnen vier Wochen.

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