Eiskalt abkassiert: Betrugsmasche mit Pflegeboxen
KKH: Wie sich Pflegebedürftige vor dubiosen Anbietern schützen können
Hannover, 24.06.2026
„Mir wurde am Telefon aufdringlich ein Abo für Pflegeboxen angeboten. Ich wurde gedrängt, einen Vertrag abzuschließen, obwohl mich meine Apotheke mit allem Nötigen beliefert.“ Anrufe von Versicherten wie dieser gehen bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse immer häufiger ein. Für Emil Penkov, Chefermittler der dortigen Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, steckt hinter solchen Anrufen oftmals eine mögliche Betrugsmasche, die sich bundesweit rasant ausbreitet: das Geschäft mit Pflegeboxen.
Fakt ist: Die Ausgaben der KKH für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zu denen auch Pflegeboxen zählen, sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen – allein vom Vor-Corona-Jahr 2019 auf 2025 um 204,3 Prozent von rund 3,7 auf mehr als elf Millionen Euro. „Diese Steigerungsrate ist durchaus ein Indiz dafür, dass Betrüger hier einen lukrativen Geschäftsbereich auf rechtsmissbräuchliche Weise für sich entdeckt haben“, sagt Jurist Penkov. „Einfallstor dafür: Versicherte mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 42 Euro monatlich. Im Zuge der pandemiebedingten Sonderregelungen ist dieser Betrag zwischen April 2020 und Dezember 2021 vorübergehend auf 60 Euro erhöht worden. In diesem Zeitraum haben wir mit einem Plus von rund 77 Prozent auch den höchsten Kostenanstieg. Dennoch sind die Ausgaben danach nicht etwa wieder zurückgegangen, sondern weiter gestiegen.“
Pflegehilfsmittel sollen Pflegebedürftigen den Alltag erleichtern. Die Kosten übernimmt in der Regel die Pflegekasse. Diese Regelung missbrauchen die Täter, um rechtswidrig Gelder in die eigene Tasche abzuzweigen. „Die Anbieter nutzen die Hilfsbedürftigkeit und Unsicherheit vieler Menschen schamlos aus. Sie nehmen meist telefonisch Kontakt zu Versicherten auf, geben sich zum Beispiel als Mitarbeitende einer Pflegekasse aus, und versuchen, personenbezogene Daten abzugreifen“, erläutert Penkov. „Dabei preisen sie zuzahlungsfreie Pflegeboxen an mit Desinfektionsmitteln, medizinischen Masken oder Bettschutzeinlagen – gleich, ob die Hilfsmittel benötigt werden oder nicht.“ Da es nicht erlaubt ist, Versicherte unaufgefordert zu kontaktieren, werden Pflegeboxen auch mittels automatischer Telefonansagen angeboten und Vertragsabschlüsse mit mutmaßlich gefälschten Unterschriften generiert. Den Betrügern auf die Schliche zu kommen, ist für die Betrugsabteilungen der Krankenkassen nicht leicht. Die Anbieter arbeiten gut vernetzt – oft über Callcenter. Die Pflegekassen können die ‘Symptome’ laut Emil Penkov nur minimal lindern. Deswegen bedarf es seiner Meinung nach einer politischen und gesetzgeberischen Lösung des Problems, um dem Missbrauchsrisiko vorzubeugen.
Pseudo-Pflegebox-Anbietern das Handwerk legen
Werden Pflegebedürftige wegen des Abschlusses eines Vertrags für ein Pflegebox-Abo angerufen, sollten sie das Telefonat sofort beenden. Entscheidend: Niemals sensible persönliche Daten wie Adresse oder Versichertennummer preisgeben – weder am Telefon noch per Mail oder postalisch. „Auch sollten Betroffene und deren Angehörige keinesfalls zugeschickte Anträge oder Vollmachten dubioser Anbieter unterschreiben“, appelliert KKH-Jurist Penkov. „Vielmehr sollten Telefonnummern von Betrugsanrufen auf der Website der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Behörde kann dann unseriöse Rufnummern sperren. Auch ist die Löschung persönlicher Daten und das Einstellen weiterer Kontaktversuche mit Nachdruck einzufordern.“ Darüber hinaus haben Betroffene ein Recht auf Auskunft von den Anrufenden, welche Daten diese über sie gespeichert und verarbeitet haben, woher die Daten stammen und wohin sie übermittelt werden. Dieses Recht können sie formlos und ohne Begründung gegenüber den Anrufenden geltend machen. Mehr dazu unter Warnung vor dubiosen Anrufen.
Weiter ratsam: Die Pflegekasse über solche Sachverhalte informieren. Grundsätzlich sollten Versicherte mit einem Pflegegrad benötigte Hilfsmittel nach ihrem individuellen Bedarf in einer Apotheke oder einem Sanitätshaus auswählen, die dann im Nachgang mit ihrer Pflegekasse direkt abgerechnet werden. So sind Pflegebedürftige und deren Angehörige auf der sicheren Seite.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse hat als erste bundesweit tätige Krankenkasse einen Arbeitsbereich eingerichtet, der sich ausschließlich mit der Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen befasst. Mit rund 1,5 Millionen Versicherten, einem Haushaltsvolumen von rund 8,7 Milliarden Euro und rund 4.000 Mitarbeitenden zählt die KKH Kaufmännische Krankenkasse als eine der größten bundesweiten Krankenkassen zu den leistungsstarken Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/presse/portraet.
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