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An wen richtet sich die Leistung?
Die Leistung richtet sich an pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5, bei denen die häusliche Pflege ausschließlich durch private Pflegepersonen sichergestellt wird.
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Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Pflegegrad Pflegegeld Pflegegrad 2
316 EUR
Pflegegrad 3
545 EUR Pflegegrad 4 728 EUR Pflegegrad 5 901 EUR Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung, stationären Rehabilitation oder häuslichen Krankenpflege wird das Pflegegeld für vier Wochen weitergezahlt. Sofern Pflegeleistungen in Form von Pflegegeld bezogen werden, besteht während einer Kurzzeitpflege Anspruch auf Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes bis zur Dauer von acht Wochen, bei Verhinderungspflege bis zur Dauer von sechs Wochen. Die Weiterzahlung setzt voraus, dass direkt vor Antritt der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bereits ein Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld bestanden hat.
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Wann wird das Pflegegeld gezahlt?
Das Pflegegeld wird immer zum 1. eines Monats überwiesen.
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Was ist ein Beratungseinsatz?
Empfänger von Pflegegeld müssen in dem
- Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr und in dem
- Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal
einen Beratungseinsatz durch einen ambulanten Pflegedienst, eine anerkannte Beratungsstelle oder Pflegefachkraft durchführen lassen. Die dafür anfallenden Kosten werden von uns direkt an den Vertragspartner gezahlt. Pflegebedürftige mit Anspruch auf Zusatzbetreuung können den Einsatz zweimal in Anspruch nehmen.
Aktuelle Information (Stand 28.03.2022)
Um das vorhandene Pflegekräfteangebot in der aktuellen Pandemielage auf die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu konzentrieren, kann bis auf weiteres Pflegegeld auch ohne die Durchführung eines Beratungseinsatzes bezogen werden. Die Pflegekasse wird darüber informieren, sobald die Nachweispflicht wieder eintritt.
- Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr und in dem
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Welche Kosten entstehen mir?
Sofern die Kosten der Pflege das Pflegegeld übersteigen, sind diese Mehrkosten selbst vom Pflegebedürftigen zu tragen.
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Wie erhalte ich Pflegegeld?
Um Pflegegeld zu erhalten, füllen Sie bitte den Antrag auf Pflegeleistungen aus und reichen diesen dann zur weiteren Prüfung bei Ihrer Servicestelle ein.
Alternativ können Sie gerne unseren Dokumenten-Upload nutzen und uns Ihren vollständig ausgefüllten Antrag online übermitteln. Einfach einloggen und die Unterlagen an die KKH schicken!
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Downloads
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Weiterführende Verlinkungen
Bundesministerium für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld -
Hinweis
Pflegebedürftige, die bei Krankheit und Pflege nach beamtenrechtlichen Grundsätzen einen Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, erhalten die Pflegeleistungen nur zur Hälfte. Die andere Hälfte ist gegenüber der zuständigen Beihilfestelle geltend zu machen. Ihre KKH berät Sie gern.