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Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Zu unterscheiden sind technische und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Technische Pflegehilfsmittel sind z. B. Pflegebetten, Pflegeliegestühle, Waschsysteme oder Hausnotrufsysteme. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wiederum sind z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.
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Wer kann Pflegehilfsmittel erhalten?
Pflegehilfsmittel erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die im häuslichen Bereich versorgt werden. Der Anspruch besteht entsprechend nur bei ambulanter (häuslicher) Pflege.
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Welche Kosten entstehen mir?
Technische Pflegehilfsmittel:
Zuzahlungen fallen generell erst für pflegebedürftige Personen ab dem 18. Lebensjahr an. Ihre Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, maximal jedoch 25 EUR je Pflegehilfsmittel. Eine Befreiung von Zuzahlungen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sprechen Sie gern Ihre KKH Servicestelle an.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
Für Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind, gibt es keine gesetzliche Zuzahlungspflicht. Diese übernimmt Ihre Pflegekasse komplett bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 40 EUR insgesamt. Als Versicherter übernehmen Sie eventuelle über diesen Betrag hinausgehende Mehrkosten.
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Wie werden Pflegehilfsmittel beantragt?
Pflegehilfsmittel beantragen Sie als Versicherter überwiegend selbst mit dem beigefügten Kostenvoranschlag des Leistungserbringers (z. B. Apotheken, Sanitätshäuser). Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, rechnen die Vertragspartner direkt mit der Pflegekasse ab. Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln ist jedoch grundsätzlich auch eine Kostenerstattung möglich.
- Technische Pflegehilfsmittel:
Der Antrag kann formlos, durch Einreichen eines entsprechenden Kostenvoranschlages oder einer ärztlichen Verordnung gestellt werden. - Zum Verbrauch bestimme Pflegehilfsmittel:
Die zugelassenen Leistungserbringer (i. d. R. Apotheken) händigen Versicherten den jeweiligen Antrag auf Kostenübernahme aus. Diesen reichen Sie bitte über Ihre KKH Servicestelle bei Ihrer Pflegekasse ein.
- Technische Pflegehilfsmittel:
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Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich und unverzüglich. Die Pflegekasse muss jedoch die medizinische und pflegerische Notwendigkeit der Pflegehilfsmittel prüfen. Hierfür wird ggf. auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet.
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An wen kann ich mich wenden?
Für Ihre Fragen und zum Einreichen von Unterlagen wenden Sie sich gern an Ihre KKH Servicestelle.