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Spezialisierte Pflege, maximale Lebensqualität

Außerklinische Intensivpflege (AKI) ist eine spezialisierte Versorgungsform für Menschen, die dauerhaft eine intensivmedizinische Betreuung benötigen, aber nicht mehr in einem Krankenhaus bleiben müssen. Sie ermöglicht eine sichere, qualitätsgesicherte Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung mit dem Schwerpunkt Außerklinische Intensivpflege, in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder in der eigenen Häuslichkeit.

Typische Gründe für Außerklinische Intensivpflege sind:

  • Beatmungspflicht (invasiv oder nicht-invasiv)
  • Tracheostoma (künstlicher Luftröhrenschnitt)
  • Schwere neurologische oder Muskelerkrankungen
  • Hohe Komplikationsgefahr (z. B. Atemstillstand, plötzliche Entsättigung)

Die Betreuung erfolgt durch speziell geschulte Pflegekräfte, rund um die Uhr – für maximale Sicherheit und Lebensqualität.

Betroffene können in drei unterschiedlichen Versorgungsformen betreut werden:

  • Stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Intensivpflege-Wohngemeinschaften
  • Betreuung in der Häuslichkeit

  • Spezielle Überwachung des Gesundheitszustandes und die sich daraus ergebenden notwendigen Interventionen
  • Pflege des Tracheostomas und das Trachealkanülenmanagement
  • Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes
  • Anwendung von Inhalations- und Absauggeräten
  • Erfassung und Bewertung von Vitalparametern 
  • Einleitung und Durchführung von Notfallmaßnahmen

Wir übernehmen die Kosten für die erforderliche Außerklinische Intensivpflege, wenn

  • ein ärztlicher Nachweis vorliegt, dass die Außerklinische Intensivpflege notwendig ist (Verordnung Muster 62).
  • die Versorgung nicht in einem Krankenhaus oder Rehabilitationseinrichtung erfolgen muss.
  • die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und eine laufende Versicherung bei der KKH besteht.

Wichtig: Wir prüfen regelmäßig, ob die medizinischen Voraussetzungen weiterhin bestehen und ob eine Beatmungsentwöhnung (Weaning) möglich ist.

Ihre ärztliche Praxis oder das Krankenhaus verordnet die Außerklinische Intensivpflege. Wenn Sie eine Verordnung erhalten haben, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit uns in Verbindung, sofern noch unklar ist, wie die Versorgung erfolgen soll. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Auswahl der für Sie geeigneten Versorgungsform und helfen Ihnen ein geeignetes Pflegeheim für Außerklinische Intensivpflege, eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder einen geeigneten Pflegedienst zu finden.

Sofern die Versorgung bereits organisiert wurde, reichen Sie die Verordnung bitte direkt beim Pflegedienst ein. Dieser schickt uns dann alle wichtigen Unterlagen zu, damit wir Ihren Anspruch prüfen können. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Die KKH übernimmt die Kosten der Außerklinischen Intensivpflege. Versicherte ab 18 Jahren müssen allerdings Zuzahlungen leisten.

Wenn Sie zu Hause versorgt werden, beträgt die Zuzahlung 10 % der anfallenden Kosten für die ersten 28 Leistungstage je Kalenderjahr. Für jede Verordnung übernehmen Sie zusätzlich pauschal eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro. Wenn Sie in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder in einem Pflegheim versorgt werden, zahlen Sie 10 Euro pro Tag, jedoch nur für die ersten 28 Leistungstage je Kalenderjahr. Sofern Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, fallen diese Kosten nicht an.

Zudem tragen Versicherte, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft betreut werden, die Kosten für Unterbringung und Verpflegung selbst. Wird die außerklinische Intensivpflege hingegen in einem Pflegeheim durchgeführt, übernimmt die KKH die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Kontakt für Versicherte und Angehörige: Ihre Fragen beantwortet gern Ihre KKH-Servicestelle.

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