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In wenigen Schritten zur KKH

Regulär können Sie seit 2021 bereits nach einem Jahr (zwölfmonatige Bindungsfrist) die Krankenkasse wechseln. Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse noch einfacher: Innerhalb der ersten zwei Wochen, nachdem Sie Ihre neue Beschäftigung aufgenommen haben, ist ein Wechsel ohne Kündigungs- und Bindungsfrist – also zu sofort – möglich.

Ja, die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende, wenn Sie bei Ihrer jetzigen Krankenkasse für mindestens zwölf Monate versichert waren. Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie Ihre Krankenkasse ohne Kündigungsfrist wechseln.

Ja. Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst auch eine beitragsfreie Familienversicherung, die aber separat beantragt werden muss. Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder können kostenfrei mitversichert werden, wenn deren monatliches Einkommen höchstens 455 € beträgt und sie nicht selbst krankenversichert sind.

Informieren Sie sich über alle Vorteile der Familienversicherung.

Nein, eine gesetzliche Krankenkasse darf Ihren Antrag nicht ablehnen. Ihr Alter und Gesundheitszustand spielen keine Rolle. Wenn Sie akut erkrankt sind, kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Auszahlung des Krankengeldes kommen, weil die Unterlagen erst einmal eingereicht und bearbeitet werden müssen.

Füllen Sie einfach online unsere Beitrittserklärung aus. Wir informieren Ihre aktuelle Krankenkasse. Sie müssen nicht aktiv kündigen, da es ein Meldeverfahren zwischen den gesetzlichen Krankenkassen gibt.

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