
Künstliche Befruchtung
Informationen & Leistungen zum Thema künstliche Befruchtung
Nicht alle Paare können sich ihren Kinderwunsch auf natürlichem Weg erfüllen. Hier kann die künstliche Befruchtung helfen.
Um diese über Ihre eGK als Regelleistung abrechnen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Partner müssen miteinander verheiratet sein.
- Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen das Alter von 39 Jahren (Frauen) bzw. 49 Jahren (Männer) nicht überschritten haben.
- Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des Partners verwendet werden (homologe Befruchtung).
Im Beratungsgespräch mit Ihrer/-m Fachärztin/-arzt prüft diese/-r, ob die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegten Voraussetzungen zur künstlichen Befruchtung erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird anschließend ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Nach Genehmigung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich 50 % der Behandlungskosten, wenn beide Partner in der gesetzlichen Krankenkasse sind. Die anderen 50 % müssen Sie selbst bezahlen. Eine Zuzahlungsbefreiung (Belastungsobergrenze) gibt es in diesem Fall nicht. Die Anzahl der Versuche, für die eine Kostenübernahme möglich ist, hängt von der verwendeten Behandlungsmethode ab und ist begrenzt.
In Ihrem Beratungsgespräch werden die verschiedenen Möglichkeiten mit Ihnen besprochen und das für Sie geeignete Verfahren ausgewählt. Trotz der intensiven Bemühungen sind die Erfolgschancen stark von individuellen Gegebenheiten abhängig. Nicht jeder Versuch führt automatisch auch zur Geburt eines Kindes. Es kann daher notwendig sein, einen erneuten Versuch zu unternehmen. Häufig verwendete Verfahren sind zum Beispiel:
- Intrauterine Insemination
Bei dieser Methode werden die Spermien des Mannes aufbereitet und der Frau über die Vagina direkt in die Gebärmutter injiziert. Eine vorherige Hormonbehandlung kann dabei je nach Notwendigkeit durchgeführt werden.
- In-Vitro-Fertilisation (IVF)
Bei dieser Methode werden der Frau nach Hormonbehandlung reife Eizellen entnommen, die mit aufbereiteten Spermien des Mannes in einem Reagenzglas vermischt werden. Nur bei erfolgter Befruchtung entwickeln sich die Eizellen weiter. Im Embryonentransfer werden diese dann wieder in die Gebärmutter der Frau überführt. Nicht jede eingesetzte Eizelle nistet sich in der Gebärmutter ein, weshalb in einer Sitzung möglichst mehrere befruchtete Eizellen übertragen werden. Durch das Einsetzen mehrerer Embryonen sind Mehrlingsschwangerschaften möglich. Detaillierte Informationen finden sie hier.
- Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
Auch hier erfolgt zunächst eine Hormonbehandlung mit anschließender Entnahme von Eizellen. Unter dem Mikroskop wird dann jeweils ein Spermium direkt in die Eizelle injiziert. Ist die Befruchtung erfolgreich, entwickelt sich die Eizelle weiter und kann etwas später wieder in die Gebärmutter der Frau überführt werden. Auch hier gilt: Nicht jede eingesetzte Eizelle nistet sich in der Gebärmutter ein, weshalb in einer Sitzung möglichst mehrere befruchtete Eizellen übertragen werden. Durch das Einsetzen mehrerer Embryonen sind Mehrlingsschwangerschaften möglich. Detaillierte Informationen finden sie hier.
Werden mehr Eizellen gewonnen als tatsächlich verwendet werden, können diese für spätere Versuche der künstlichen Befruchtung eingefroren werden. Diese sogenannte Kryokonservierung wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt.
KKH Mehrleistung
Als KKH möchten wir Sie besonders unterstützen. Sind Sie und Ihr Partner bei uns versichert und besteht Anspruch auf die Regelleistung, erhalten Sie zusätzlich 100 Euro pro IVF-/ICSI-Versuch (bis zu drei Versuche).
Darüber hinaus leisten einige Bundesländer einen finanziellen Zuschuss. Ansprechpartner hierfür sind die jeweiligen Ministerien für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des betreffenden Bundeslandes.