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Ihr Ausweis im Gesundheitssystem

Wenn Sie innerhalb Europas medizinische Hilfe benötigen, legen Sie dem Leistungserbringer (z. B. Arzt oder Krankenhaus) bitte die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vor, die sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte befindet. Die Behandlungskosten werden darüber direkt mit der KKH abgerechnet. Sie zahlen ggf. nur Zuzahlungen, die das jeweilige Ausland für eine Leistung vorsieht.

Weitere Informationen zur Nutzung der EHIC finden Sie hier.

Privatärzte akzeptieren die EHIC nicht, so dass Sie privatärztliche Leistungen auch im Ausland selbst zahlen müssen.

Für die Staaten Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina gibt es spezielle Auslandskrankenscheine, die Sie bei uns anfordern oder selbst ausdrucken können.

Unser Auslands-Notruf-Telefon ist rund um die Uhr und weltweit kostenfrei für Sie unter der Telefon +49 (0) 511 2356 7396 zu erreichen.

Die elektronische Gesundheitskarte enthält ein Lichtbild. Ausnahmen gibt es lediglich für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und für Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, wie z. B. für pflegebedürftige Personen.

Das Lichtbild hilft, Verwechslungen zu vermeiden und die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen.

Die elektronische Gesundheitskarte enthält als Versichertenkarte Angaben zur bestehenden Versicherung bei Ihrer KKH. Folgende Angaben sind gespeichert:

  • Vorname und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Geschlecht
  • Versichertennummer
  • Versichertenstatus (wie Mitglied oder mitversicherter Angehöriger)
  • Beginn und Ende der Versicherung

Der Datenschutz genießt in diesem Projekt höchste Priorität. Die Übermittlung von Daten findet ausschließlich über eine sichere Datenverbindung statt und die Daten werden automatisch verschlüsselt. Zugriff auf Daten haben nur Personen mit einem speziellen Berechtigungsausweis (Heilberufsausweis), der mit einer elektronischen Signatur ausgestattet ist. Dazu zählen beispielsweise Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Krankenhäuser. Unbefugte Dritte können die Daten demnach nicht einsehen oder auslesen.

Alle technischen Entwicklungen sind eng mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt.

Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesministerium für Gesundheit.

Aus technischen Gründen ist es leider nicht möglich, dass wir Ihnen eine Zweitkarte zur Verfügung stellen.

Die Prüfung der eGK findet in einer besonders gesicherten Umgebung (Telematikinfrastruktur) statt.

Als erste Anwendung ist das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement eingeführt worden. Hierbei wird geprüft, ob das Versicherungsverhältnis aktuell besteht und die eGK gültig ist.

Wichtig: Bitte verwenden Sie nur die neueste eGK!

Gleichzeitig werden Ihre Versichertenstammdaten ggf. aktualisiert. Dazu zählen eine neue Adresse oder auch ein geänderter Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter, Rentner). Liegen neue Daten vor, werden diese automatisch auf die eGK übernommen und stehen auch der Arztpraxis zur Verfügung.

Deshalb entfällt die Ausstellung einer neuen eGK aufgrund einer neuen Adresse oder eines geänderten Versichertenstatus.

Fast alle Arzt- und Zahnarztpraxen sind an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.

Die NFC-Funktion (Near Field Communication) Ihrer Gesundheitskarte ermöglicht einen kontaktlosen Datenaustausch mit Ihrem Smartphone. Zusammen mit Ihrer PIN/PUK und der sechstelligen CAN (befindet sich oben rechts auf der Vorderseite der Karte) können Sie Ihre Gesundheitskarte mit NFC-Funktion zum Beispiel nutzen, um sich für die elektronische Patientenakte (ePA) oder die App Meine KKH zu identifizieren.

Weitere Informationen finden Sie unter ePA und in der App Meine KKH.

NFC gilt im Alltag als sicher, da der verschlüsselte Datenaustausch grundsätzlich nur über eine geringe Distanz funktioniert. Zusätzlich ist immer die Eingabe der sechsstelligen CAN (Card Access Number) erforderlich. Die CAN befindet sich oben rechts auf der Vorderseite der Versichertenkarte.

egk-can-funktion

Nein, brauchen Sie nicht. Falls Sie sich nur ärztlich oder zahnärztlich behandeln lassen möchten, legen Sie wie bisher einfach nur Ihre Versichertenkarte vor.

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