Stabilisiert, entlastet und unterstützt bei besonderen therapeutischen Zwecken Ihre Füße
Grundsätzlich besteht die Leistungspflicht der KKH mit Therapieschuhen für den betroffenen Fuß. Bei beidseitiger Erkrankung ist eine paarige Versorgung angezeigt. Ggf. wird auch ein s.g. „Ausgleichsschuh“ für den gesunden Fuß bereitgestellt.
Die Versorgung mit Orthesenschuhen ist grundsätzlich eine Leistung für Kinder und Jugendliche, im begründeten Einzelfall auch für Erwachsene.
Die KKH übernimmt die Kosten für Korrektursicherungsschuhe bei Kindern, wenn eine vorherige Versorgung mit s.g. „Drei-Backen-Einlagen“ in handelsüblichen Konfektionsschuhen das Therapieziel nicht erreichen konnte.
Bei einer Erstversorgung sollte eine Verordnung durch einen Orthopäden ausgestellt werden, da hier eine genauere Bedarfsermittlung stattfinden kann als bei Ihrem Hausarzt.
Mit dieser Verordnung begeben Sie sich zum Vertragspartner der KKH Hilfsmittel-Anbietersuche.
Je nachdem welche Art des Therapieschuhs verordnet wurde, kann der Vertragspartner diese auch direkt mit der KKH abrechnen, wenn die Summe der Leistung die vertragliche Genehmigungsfreiheit nicht übersteigt. Der Vertragspartner beurteilt, ob ein Kostenvoranschlag gegenüber der KKH zu stellen ist.
Mit Ihrer Verordnung begeben Sie sich zu einem Vertragspartner der KKH.
Je nachdem ob ein Antrag bei der KKH zu stellen, oder eine Direktabrechnung möglich ist, erfolgt die Versorgung. Vertraglich ist geregelt, dass diese grundsätzlich innerhalb von vier Wochen zu erfolgen hat
Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.
Die gesetzliche Zuzahlung für Therapieschuhe wird auf die Versorgung berechnet, d.h. entweder auf das Paar oder die Einzelschuhversorgung.
Hilfsmittel, die einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ersetzen, werden mit einem Eigenanteil, der vom Versicherten zu tragen ist, belegt. Der im Vertrag geregelte Eigenanteil entspricht der Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes.
Produktbezeichnung | Eigenanteil pro Paar | |
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Erwachsene | Kinder | |
Stabilisationsschuhe | 76,00 € | 45,00 € |
Schuhe über Beinorthese | 76,00 € | 45,00 € |
Korrektursicherungsschuhe | - | 45,00 € |
Generell ja, sofern das Sanitätshaus/der Orthopädie(schuh)techniker ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus/jeder Orthopädie(schuh)techniker Vertragspartner der KKH werden, wenn bestimmte Qualifizierungsnachweise erbracht werden. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.
Der Anspruch eines Therapieschuhs richtet sich nach dem angestrebten therapeutischen Nutzen. Generell kann man jedoch sagen, dass ein neuer Anspruch besteht, wenn die Gebrauchsfähigkeit durch Änderung/Instandsetzung nicht erhalten werden kann und somit das vorhandene Paar Therapieschuhe bzw. der Therapieschuh nicht mehr funktionsfähig ist. Wachstumsbedingte Veränderungen können ebenfalls eine Folgeversorgung begründen.
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle. Vertragspartner der KKH finden Sie über die Hilfsmittel-Anbietersuche.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.
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