
Hilft bei krankheitsbedingten Formveränderungen der Füße
Bei einer Erstversorgung sollte eine Verordnung durch einen Orthopäden ausgestellt werden, da hier eine genauere Bedarfsermittlung stattfinden kann als bei Ihrem Hausarzt.
Mit dieser Verordnung begeben Sie sich zum Vertragspartner der KKH.
Die Leistung richtet sich an Versicherte mit krankheitsbedingten Formveränderungen der Füße, bei denen Schuhzurichtungen und Einlagen nicht mehr ausreichen, um Schmerzen zu lindern oder Fehlstellungen auszugleichen.
Unser Vertragspartner reicht einen Kostenvoranschlag bei der KKH zur Prüfung ein. Nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihnen und unserem Vertragspartner eine Genehmigung zu. Anschließend fertigt er Ihre orthopädischen Maßschuhe an.
Generell ja, sofern das Sanitätshaus/der Orthopädie(schuh)techniker ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus/jeder Orthopädie(schuh)techniker Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.
Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.
Die gesetzliche Zuzahlung für orth. Maßschuhe wird auf das Paar Schuhe berechnet. Ausnahme bildet eine einseitige Versorgung.
Hilfsmittel, die einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ersetzen, werden mit einem Eigenanteil, der vom Versicherten zu tragen ist, belegt. Der im Vertrag geregelte Eigenanteil entspricht der Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes. (siehe Tabelle unten)
Orthopädische Maßschuhe sind in strapazierfähiger Ausführung für den Alltagsgebrauch so herzustellen, dass sie auch bei starker Beanspruchung mindestens zwei Jahre funktionsfähig bleiben. Nach der Erstausstattung mit zwei Paar orthopädischen Maßschuhen für den Straßengebrauch kommt eine Ersatzbeschaffung erst dann in Frage, wenn diese nicht mehr repariert werden können, je Paar frühestens nach Ablauf von zwei Jahren. Orthopädische Hausschuhe werden frühestens nach vier Jahren ersetzt.
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle. Vertragspartner der KKH finden Sie über die Hilfsmittel-Anbietersuche.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.
Produktbezeichnung | Eigenanteil pro Paar (Erwachsene) | Eigenanteil pro Paar (Kinder) |
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Orthopädische Straßenschuhe | 76 Euro | 45 Euro |
Orthopädische Hausschuhe | 40 Euro | 20 Euro |
Orthopädische Sportschuhe | 40 Euro | 20 Euro |
Orthopädische Badeschuhe | 25 Euro | 14 Euro |
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