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Am Anfang brauchen Babys nicht viel. Aber ein sicheres Zuhause und eine vernünftige Erstausstattung sind wichtig. Das gemeinsame Möbelaufbauen geht nicht nur schneller, sondern macht in der Regel auch mehr Spaß.

Größere Anschaffungen, die vor der Geburt aufgebaut und ausgesucht werden müssen sowie manchmal eine lange Lieferzeit haben, sind vor allem:

  • ein Bett (Beistellbett oder Gitterbett). Achten Sie auf eine feste Matratze und denken Sie beim Kauf auch an ein bis zwei Matratzenschoner.
  • Wickelkommode
  • Babyschale fürs Auto
  • Kinderwagen und/oder Babytrage

Hinzu kommen noch Kleidung, Mullwindeln (Spucktücher), Schlafsäcke, Nuckel und Windeln. Suchen Sie die Sachen gemeinsam aus. So können Sie sich prima mit einbringen und sich auf die neue Situation noch besser vorbereiten.

Spätestens, wenn Ihr Baby sich dann fortbewegen kann, ist es an der Zeit, alles andere kindersicher zu machen. Achten Sie darauf, Steckdosen abzusichern. Sollten Sie eine Treppe im Haus haben, sichern Sie diese mit einem Schutzgitter ab. Räumen Sie außerdem Kleinteile immer ordentlich weg. Denn Babys und Kinder sind neugierig und stecken alles in den Mund. Hier besteht die Gefahr, dass sie sich verschlucken und keine Luft mehr bekommen. Lassen Sie auch keine Ladekabel in Fußbodennähe liegen oder irgendwo herunterhängen.

Damit Sie die Zeit nach der Geburt mit Ihrem Nachwuchs genießen können, ist es praktisch, Anträge und Formulare schon vor der Geburt vorzubereiten und, wenn möglich, abzuschicken. Hierbei können Sie Ihre Partnerin wunderbar unterstützen, denn die letzten Wochen der Schwangerschaft sind oftmals kräftezehrend.

  • Mutterschaftsgeld
    Alle Informationen rund um das Mutterschaftsgeld haben wir hier für Sie zusammengefasst.
    Auch, wenn Ihnen als Vater kein Mutterschaftsgeld zusteht, gehört es zu den wichtigen Dingen, die im Vorfeld beantragt werden müssen. Etwa sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ist der richtige Zeitpunkt dafür. Falls Ihre Partnerin noch nicht daran gedacht hat, wird sie Ihnen dankbar sein, wenn Sie sie daran erinnern.
  • Krankenversicherung
    Den Antrag für eine Familienversicherung können Sie schon vorher ausfüllen und bei uns einreichen. Wir prüfen gern, ob die kostenfreie Familienversicherung für Ihr Kind möglich ist. Ansonsten beraten wir Sie zu möglichen Alternativen. Wir bereiten alles Weitere für die Krankenversicherung vor. Sie müssen uns nach der Geburt nur noch telefonisch das genaue Geburtsdatum und den Namen Ihres Kindes mitteilen. Das war es auch schon.
  • Elternzeit
    Elternzeit steht Müttern und Vätern zu. Das bedeutet, Sie können sich für einen gewissen Zeitraum unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um Ihren Nachwuchs zu betreuen. Die Elternzeit müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor Beginn beantragen.
  • Elterngeld
    Elterngeld sichert Ihr Einkommen während der Elternzeit. Für Ihren Wohnort gibt es immer eine zuständige Elterngeldstelle, bei der Sie beziehungsweise Ihre Partnerin das Elterngeld beantragen können. Der Antrag ist recht umfangreich. Beschäftigen Sie sich daher am besten bereits vor der Geburt damit. Denn mit der richtigen Vorbereitung haben Sie das Meiste schon im Vorfeld geschafft. Nach der Geburt ergänzen Sie noch die fehlenden Angaben und schicken den Antrag ab.
  • Vaterschaft anerkennen
    Sie sind nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet? Dann muss die Vaterschaft offiziell anerkannt werden. Dies können Sie bereits vor der Geburt erledigen und hat unter anderem den Vorteil, dass Sie nach der Geburt auch in der Geburtsurkunde Ihres Kindes genannt werden. Die Vaterschaft muss persönlich beim Standesamt, Amtsgericht, Notar oder beispielsweise beim Jugendamt erklärt werden. Die werdende Mutter muss ebenfalls zustimmen. Bitte bringen Sie Dokumente mit, denen Sie sich offiziell ausweisen können (z. B. Personalausweis). Anschließend wird eine Urkunde mit der Erklärung und Zustimmung ausgestellt. In der Regel ist die Vaterschaftsanerkennung beim Standes- und Jugendamt kostenlos. Informieren Sie sich am besten vorab, ob bei Ihnen vor Ort Gebühren anfallen.
  • Sorgerecht
    Ledige Mütter haben rechtlich gesehen das alleinige Sorgerecht. Wenn Sie vorab die Vaterschaft anerkennen lassen, können Sie gleichzeitig auch die Sorgerechtserklärung offiziell beurkunden lassen. Damit sparen Sie sich einen weiteren Termirgen.

Im Geburtsvorbereitungskurs geht es um weitaus mehr, als um Atemübungen oder das sogenannte Hecheln. Für viele Frauen ist der Kurs eine Kontaktmöglichkeit zu anderen werdenden Müttern. Eine Auszeit vom hektischen Alltag, in der es mal nur um die Schwangerschaft und Geburt geht. Alle Fragen sind erlaubt und nichts ist peinlich.

Bei den meisten Kursen besteht die Möglichkeit, dass Sie als werdender Vater an einigen Terminen teilnehmen können. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr. Sie lernen nochmal etwas über den Ablauf der bevorstehenden Geburt und erfahren, was Sie während der Geburt tun können. Zum Beispiel mit Massagen unterstützen, die zwischen den Wehen für etwas Entspannung sorgen.

Sie sind bei uns versichert? Super! Dann übernehmen wir die Kosten für die Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs. Wenn Ihre Partnerin auch bei uns versichert ist, umso besser. Sie kann die Rechnung natürlich auch bei uns einreichen. Ansonsten geben Sie bitte ihren Namen mit an. Wir erstatten dann die Kosten über das KKH Familienpaket.

  • Standesamt

    Ihr Kind muss innerhalb von sieben Werktagen beim Standesamt angemeldet werden. Viele Klinken und Geburtshäuser erledigen sogar diese Aufgabe für Sie. Die Klinik benötigt lediglich Ihre und die Geburtsurkunde der Kindsmutter.

    Das medizinische Fachpersonal, zum Beispiel eine Hebamme, stellt die offizielle Geburtsbescheinigung aus. Mit dieser können Sie dann zum Standesamt gehen, um dort die Geburtsurkunde Ihres Kindes zu erhalten.

    Ein praktischer Tipp: Falls Sie ein Stammbuch haben, packen Sie dies einfach mit in die Kliniktasche. So haben Sie bereits alles vor Ort und können die Unterlagen im Krankenhaus abgeben.

    Sie können Ihr Kind auch selbst beim Standesamt anmelden.

    Was benötigen Sie für die Anmeldung?

    Manche Kliniken übernehmen die Anmeldung beim Standesamt nicht. Dann müssen Sie sich darum kümmern. Bitte nehmen Sie Ihre und die Geburtsurkunde der frischgebackenen Mutter mit zum Amt. Sofern Sie verheiratet sind, bitte noch die Eheurkunde oder einen beglaubigten Abdruck aus dem Eheregister.

    Falls Sie nicht verheiratet sind, muss die Vaterschaft offiziell anerkannt werden. Dafür brauchen Sie die sogenannte Vaterschaftsankerkennung. Die können Sie bereits schon vor der Geburt beantragen. Wichtig ist immer ein offizielles Dokument, mit dem Sie sich vor Ort ausweisen können, zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass.

    Welche Kosten entstehen?

    Sie erhalten drei Geburtsbescheinigungen, die kostenlos sind. Diese sind für den Antrag auf Mutterschaftsgeld, Kindergeld und Elterngeld. Weitere Geburtsurkunden können Sie sich natürlich ausstellen lassen, die kosten aber in der Regel Geld.

  • Krankenversicherung

    Sie haben die Familienversicherung für Ihr Kind bereits bei uns beantragt? Prima! Rufen Sie uns kurz an und teilen Sie uns den Namen Ihres Babys und das Geburtsdatum mit. Um alles Weitere kümmern wir uns.

  • Mutterschaftsgeld

    Sofern Ihre Partnerin einen Anspruch hat, erhält sie das Mutterschaftsgeld in zwei Zahlungen. Beim Standesamt bekommen Sie dafür extra eine Geburtsurkunde mit dem Vermerk „Krankenkasse“. Diese muss bei der Krankenkasse der Mutter eingereicht werden, damit sie die zweite Zahlung erhält.

  • Elterngeld

    Nach der Geburt können Sie die fehlenden Angaben im Antrag auf Elterngeld ergänzen und an die zuständige Elterngeldstelle vor Ort schicken.

  • Kindergeld

    Auch Kindergeld können Sie jetzt nach der Geburt beantragen. Für den Antrag benötigen Sie nur noch die Steueridentifikationsnummer für Ihr Baby. Diese erhalten Sie vom Bundeszentralamt für Steuern. In der Regel spätestens drei Monate nach der Geburt

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