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Ihr Kind muss innerhalb von sieben Werktagen beim Standesamt angemeldet werden. Viele Klinken und Geburtshäuser erledigen sogar diese Aufgabe für Sie. Die Klinik benötigt lediglich Ihre und die Geburtsurkunde der Kindsmutter.

Das medizinische Fachpersonal, zum Beispiel eine Hebamme, stellt die offizielle Geburtsbescheinigung aus. Mit dieser können Sie dann zum Standesamt gehen, um dort die Geburtsurkunde Ihres Kindes zu erhalten.

Ein praktischer Tipp: Falls Sie ein Stammbuch haben, packen Sie dies einfach mit in die Kliniktasche. So haben Sie bereits alles vor Ort und können die Unterlagen im Krankenhaus abgeben.

Sie können Ihr Kind auch selbst beim Standesamt anmelden.

Was benötigen Sie für die Anmeldung?

Manche Kliniken übernehmen die Anmeldung beim Standesamt nicht. Dann müssen Sie sich darum kümmern. Bitte nehmen Sie Ihre und die Geburtsurkunde der frischgebackenen Mutter mit zum Amt. Sofern Sie verheiratet sind, bitte noch die Eheurkunde oder einen beglaubigten Abdruck aus dem Eheregister.

Falls Sie nicht verheiratet sind, muss die Vaterschaft offiziell anerkannt werden. Dafür brauchen Sie die sogenannte Vaterschaftsankerkennung. Die können Sie bereits schon vor der Geburt beantragen. Wichtig ist immer ein offizielles Dokument, mit dem Sie sich vor Ort ausweisen können, zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass.

Welche Kosten entstehen?

Sie erhalten drei Geburtsbescheinigungen, die kostenlos sind. Diese sind für den Antrag auf Mutterschaftsgeld, Kindergeld und Elterngeld. Weitere Geburtsurkunden können Sie sich natürlich ausstellen lassen, die kosten aber in der Regel Geld.

Sie haben die Familienversicherung für Ihr Kind bereits bei uns beantragt? Prima! Rufen Sie uns kurz an und teilen Sie uns den Namen Ihres Babys und das Geburtsdatum mit. Um alles Weitere kümmern wir uns.

Sofern Ihre Partnerin einen Anspruch hat, erhält sie das Mutterschaftsgeld in zwei Zahlungen. Beim Standesamt bekommen Sie dafür extra eine Geburtsurkunde mit dem Vermerk „Krankenkasse“. Diese muss bei der Krankenkasse der Mutter eingereicht werden, damit sie die zweite Zahlung erhält.

Nach der Geburt können Sie die fehlenden Angaben im Antrag auf Elterngeld ergänzen und an die zuständige Elterngeldstelle vor Ort schicken.

Auch Kindergeld können Sie jetzt nach der Geburt beantragen. Für den Antrag benötigen Sie nur noch die Steueridentifikationsnummer für Ihr Baby. Diese erhalten Sie vom Bundeszentralamt für Steuern. In der Regel spätestens drei Monate nach der Geburt

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