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Bei Ihrem Kind – wenn es Sie am meisten braucht.

Ihr Kind ist bei uns versichert.

Wenn Ihr gesetzlich versichertes Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, auch darüber hinaus.

Sie dürfen Ihr Kind so lange im Krankenhaus begleiten, wie es aus ärztlicher Sicht notwendig ist.

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