Ihr Kind muss stationär im Krankenhaus bleiben? Dann dürfen Sie als sogenannte Begleitperson mit aufgenommen werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen wir in Höhe des vereinbarten Tagessatzes.
Gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet, das sogenannte Rooming-In bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres sicherzustellen.
Da uns das Wohl Ihres Kindes besonders am Herzen liegt, bezahlen wir das Rooming-In auch darüber hinaus. Wichtig ist, dass die Begleitung medizinisch notwendig ist. Die Antragstellung erledigt in der Regel der Arzt beziehungsweise die Ärztin im Krankenhaus für Sie.
Damit Sie sich um Ihr Kind kümmern können, halten wir alles so einfach wie möglich. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ihres Kindes genehmigen wir Ihre Mitaufnahme in die Klinik ohne weitere Prüfung.
Gut zu wissen: Ihr Kind ist schon älter und die Begleitung ist medizinisch notwendig? Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Rooming-In auch dann möglich.