
Geplante Behandlungen im Ausland
Operation in England oder Ergotherapie in Holland?
Sie planen eine Operation in England oder absolvieren Ihre Ergotherapie lieber in Holland? Kein Problem.
In allen Ländern der Europäischen EU sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und in der Schweiz übernehmen wir die Kosten der Behandlung – wenn wir diese auch bei einer Behandlung in Deutschland übernommen hätten. Das bedeutet für Sie, dass wir von den zu erstattenden Kosten die
- üblichen Zuzahlungen sowie einen
- Abschlag von 12 % (min. 6 Euro und max. 60 Euro) je Rechnung
abziehen. Diese Kosten sind dann von Ihnen zu bezahlen.
Außerdem gelten auch sonst die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Behandlung in Deutschland. Das betrifft u. a. ärztliche Verordnungen, Zustimmungen der KKH bei genehmigungspflichtigen Leistungen (z. B. ambulanter Vorsorge oder Zahnersatz). Stationäre Leistungen bedürfen immer unserer vorherigen Zustimmung.
Bei Gesundheitsleistungen, die in Deutschland nicht zugelassen sind, dürfen wir in keinem Fall die Kosten übernehmen oder anteilig erstatten.
Weitere Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die anfallenden Kosten für Behandlungen im Ausland immer zunächst von Ihnen bezahlt und erst anschließend von uns erstattet werden. Hierzu ist es notwendig, dass Sie uns detaillierte Rechnungen und Verordnungen einreichen, aus denen hervorgeht,
- wer behandelt wurde,worin die Behandlung oder Leistung bestand und
- welche Kosten dafür angefallen sind.
Bei weiteren Fragen zu geplanten Behandlungen im Ausland wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.