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KKH Kaufmännische
Krankenkasse
30125 Hannover

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  • An wen richtet sich die Leistung?

    Die Leistung richtet sich an alle Versicherten.

    Besonders eignet sich die hausarztzentrierte Versorgung für Sie, wenn Sie häufig Kontakt zu Ihrem Hausarzt haben und Ihnen eine intensive Betreuung durch Ihren Hausarzt wichtig ist.  

  • Welche Vorteile und Zusatzleistungen bietet die hausarztzentrierte Versorgung?
    • Ihr Hausarzt ist Ihr erster Ansprechpartner. Er kennt Ihre gesundheitliche Situation genau und kann die Behandlung deshalb optimal koordinieren. Das schützt Sie u. a. auch vor nicht notwendigen Doppeluntersuchungen.
    • Ihr Hausarzt weiß, welche Behandlungen für Sie wann wichtig sind und stimmt diese mit den Fachkollegen genau ab.
    • Ihr Hausarzt kennt alle Ihre Medikamente und behält immer den Überblick. So kann er ein neues Medikament vom Facharzt in Beziehung zu anderen Wirkstoffen setzen, Dosierungen beurteilen und die richtigen Entscheidungen treffen, damit Sie vor Wechsel- und Nebenwirkungen geschützt bleiben.
    • Ihre Hausarztpraxis vereinbart auf Ihren Wunsch hin Facharzttermine für dringend erforderliche Untersuchungen.
    • Haben Sie bei Ihrem Hausarzt einen Termin vereinbart, warten Sie in der Regel nicht länger als 30 Minuten. Dann sind Sie dran!
    • Ihr Hausarzt bietet regelmäßig Sprechstunden am Abend oder am Wochenende an.
  • In welchen Regionen wird die hausarztzentrierte Versorgung angeboten?

    Derzeit kann das Angebot in den folgenden Bundesländern in Anspruch genommen werden:

    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
  • Welche Teilnahmevoraussetzungen gibt es?
    • Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig. Deshalb müssen Sie sich zunächst bei einem teilnehmenden Hausarzt für die Programmteilnahme anmelden.
    • Teilnahmeberechtigt sind alle KKH Versicherten (nur in Bremen ab dem 15. Lebensjahr).
    • Für mindestens ein Jahr müssen Sie sich immer zuerst an den von Ihnen gewählten Hausarzt wenden. Dieser koordiniert dann die weitere Behandlung für Sie.
    • Falls Sie einen Facharzt aufsuchen möchten, holen Sie bitte vorab eine Überweisung von Ihrem Hausarzt. Bei Notfällen und Fachärzten für Gynäkologie und Augenheilkunde sowie Kinder- und Jugendärzten ist dies nicht erforderlich.
  • Wie kann ich teilnehmen?

    Sofern Ihr Hausarzt am Programm zur hausarztzentrierten Versorgung teilnimmt, können Sie ebenfalls daran teilnehmen. Unter www.hausarzt-suche.de finden Sie alle teilnehmenden Hausärzte in Ihrer Nähe.

    Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch durch Ihren Hausarzt unterschreiben Sie eine Teilnahmeerklärung sowie eine Erklärung zum Datenschutz. Mit Ihrer Unterschrift binden Sie sich für mindestens 12 Monate an den von Ihnen gewählten Hausarzt und können in dieser Zeit von allen Vorteilen profitieren. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie eine Kopie sowie ein Merkblatt zum Programm und zum Datenschutz.

  • Kann ich die hausarztzentrierte Versorgung abbrechen, wenn es mir nicht gefällt?

    Ja, bei Nichtgefallen können Sie Ihre Erklärung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang von Ihrem Begrüßungsschreiben widerrufen oder nach Ablauf der 2 Wochen regulär kündigen.

    Kündigungsbedingungen für folgende Regionen:

    Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen-Lippe und Sachsen-Anhalt

    Regulär kann frühestens zum Ablauf des Teilnahmejahres die Teilnahme am Hausarztprogramm ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 8 Wochen vor Ablauf schriftlich bei der Krankenkasse gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Teilnahme um weitere 12 Monate.

    Abweichende Kündigungsbedingungen für Niedersachsen:

    Nach dem ersten Teilnahmejahr ist eine Kündigung immer bis 2 Monate vor Quartalsende möglich. Ohne Kündigung verlängert sich die Vereinbarung immer um ein Quartal.

    Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Servicestelle gerne weiter.

  • Welche Kosten entstehen mir?

    Es entstehen Ihnen keine Kosten. Der Arzt bzw. die Ärztin rechnet ganz normal über die Gesundheitskarte ab.

  • An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

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