Erklärung zur Barrierefreiheit
KKH-App
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Apple App Store und Google Play Store veröffentlichte mobile Anwendung KKH-App und dem darin integrierten Benutzerkonto der Kaufmännische Krankenkasse – KKH.
Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im August 2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nicht vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
KKH-App (iOS & Android)
- Nicht alle grafischen Elemente haben eine Funktion beschreibende Textalternative bzw. sind nicht leicht verständlich.
- "Fenster schließen“-Schaltflächen haben die zugängliche Bezeichnung „X-Mark“
- Zurück-Schaltflächen wechseln in ihrer Bezeichnung „Zurück“ bzw. „Zurück zu“ mit der Angabe, wohin es zurück geht.
- Bei Eingabefeldern wird nach Eingabe ein „x“ als Schaltfläche angezeigt, dass das Löschen der Eingabe erlaubt. Es wird aktuell als „Multiply“ (englisch, multiplizieren) ausgegeben.
- Im Bereich zum Hochladen der Krankmeldung gibt es eine Schaltfläche, die mit der Bezeichnung „Plus“ ausgegeben wird. Es handelt sich hierbei um die „Krankmeldung hinzufügen“-Schaltfläche.
- Wird hier eine Krankmeldung hinzugefügt, wechselt die Bezeichnung zu „Bild“.
- Diverse Grafiken ohne Informationsgehalt besitzen eine Textalternative und werden somit von unterstützenden Technologien interpretiert bzw. vorgelesen.
- In der Profilansicht werden die visuell bereitgestellten Informationen, wie Name und Versichertennummer, nicht von unterstützenden Technologien ausgegeben.
- Die Reihenfolge bzw. Erreichbarkeit, wie Inhalte für Unterstützende Technologien ausgegeben werden, ist bei den folgenden Bereichen verwirrend bzw. falsch.
- Im Bereich „Mitgliedsbescheinigung erstellen“ bei „Schritt 3 von 3“ wird die Schaltfläche, zum Editieren der Eingaben, zwischen „Ort“ und „Ansprechpartner“ ausgegeben.
- Im Bereich „Services“, im Abschnitt zum Hochladen von Dokumenten, werden leere Inhalte angesprungen.
- Im Bereich „Services“ unter „Auslandsschutz“ bzw. „Auslandskrankenschein“ auf „Seite 3 von 3“ kann ein Datum angegeben werden, welches ein Fenster einblendet, das für unterstützende Technologien nicht ohne weiteres erreichbar ist (außerhalb der Fokusreihenfolge). Hier muss oberhalb des eingeblendeten Fensters (obere 50% des Bildschirms) geklickt werden, um das eingeblendete Fenster zu schließen.
- Im Bereich „Kontaktservice“ unter Punkt „Vor Ort“ können die Niederlassungen in Listenform ausgegeben werden. Die Reihenfolge für unterstützende Technologien ist hierbei falsch. Die Distanzangabe zur Niederlassung wird hier geteilt ausgegeben. Inhalte sind Name der Niederlassung; Adresse der Niederlassung; Distanz als Zahl inklusive Einheit wie zum Beispiel Kilometer. Ausgegeben werden der Name der Niederlassung; Distanz als Zahl; Adresse der Niederlassung; Distanz Einheit wie zum Beispiel Kilometer.
- Im Bereich „Kontaktservice“ unter Punkt „Vor Ort“ kann eine Niederlassung geöffnet werden, wo die Inhalte visuell in einer anderen Reihenfolge dargestellt werden bzw. eine Karte, welche für unterstützende Technologien nicht optimiert wurde, zwischen den Inhalten liegt. Visuell ist der Aufbau der Niederlassung-Informationen wie folgt: Distanz in Kilometer; Schaltfläche zum Niederlassungsfenster schließen; Niederlassungs-Name und Adresse und Funktionen für Route und Anrufen; Öffnungszeiten; Kontakt-Information Telefon & Fax. Für unterstützende Technologien wird zwischen den ersten beiden Bereichen die Karte und diverse Teile wie Straßen an zweiter Stelle ausgegeben und muss zunächst durchgegangen werden. Wenn die Nutzung des Screenreader mit ertasten eine Option ist, die Distanz und Name der Niederlassung befinden sich ca. bei 50% der Bildschirmhöhe.
- Die Bildschirmausrichtung ist nicht änderbar.
- Text in der App kann nicht dynamisch über das Betriebssystem des Mobilgerätes angepasst werden.
- Wird der Account gesperrt, durch dreimalig falsche Eingabe der App-Pin wird der Bereich „Account gesperrt“ erreicht. Dort befindet sich eine visuelle Hilfestellung anhand eines Beispielbildes von einer Versichertenkarte zur Identifizierung der benötigten Daten zur Entsperrung der App. Sie benötigen ihre Versichertennummer und die letzten 6 Zahlen der Versichertenkarte. (unterschiedliche Nummern)
- In der mobilen Anwendung werden teilweise Webseiten in einem internen Webbrowser geöffnet, welche von unterstützenden Technologien in der falschen Sprache ausgegeben werden. Deutscher Text wird mit englischer Stimme, schwer bis gar nicht verständlich, ausgesprochen.
- Die Seite, der für die mobile Anwendung verwendeten Software-Lizenzen werden mit deutscher Aussprache vorgelesen, ist jedoch englischer Text.
- Es gibt diverse Schaltflächen die nicht ausreichend ihre Funktion erklären.
- In dem Kontaktformular zeigt die „Alles einblenden“-Schaltfläche ausgeblendeten Text an und gehört zu der Checkbox davor. Die Zustimmung zu Personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle genauer ausgeführt.
- Im Bereich „Services“ unter „Auslandsschutz“ werden Telefonnummern als Schaltflächen ausgegeben. Dass es sich hierbei um eine Telefonnummer handelt, wird nicht direkt vermittelt.
- Im Bereich „Datenschutz“ beim initialen Starten der Anwendung ist eine Schaltfläche, die einen integrierten Webbrowser öffnet.
- Im Bereich, zum Hochladen von Krankmeldungen, wird HTML-Markup von unterstützenden Technologien ausgegeben. Es handelt sich hierbei um gefetteten Text.
- Diverse Schaltflächen werden von unterstützenden Technologien nicht als Schaltflächen ausgegeben, sondern als Bild oder Text.
- In Formularen zur Beantragung bzw. Einreichung, befindet sich auf der letzten Seite eine „Eingaben kontrollieren“-Seite, welche neben den zuvor eingegebenen Daten eine „Bearbeiten“-Schaltfläche besitzt, die bei Betätigung zur Seite, wo diese Eingaben getätigt wurden, zurückführt.
- Neben den Feldern zur Datum-Eingabe in Formularen, befindet sich eine Schaltfläche, welche ein Kalender-Fenster öffnet, zum Wählen des Datums.
- Im Bereich „Service“ können Dokumente hochgeladen werden. Die Schaltflächen werden als Text ausgegeben. „Krankmeldung hochladen“ und „Dokumente hochladen“
- In der Listenansicht der Niederlassungen unter „Kontaktservices“ im Bereich „Vor Ort“ werden die Niederlassungen nur als Text ausgegeben. Jedes Textelement der jeweiligen Niederlassung kann als Schaltfläche ausgeführt werden, um dessen Detailansicht zu öffnen.
- Unter „Services“ im Bereich „Auslandsschutz“ gibt es eine Auflistung aller EU-Länder, welche für unterstützende Technologie
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21.08.2023 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter barriere-kkhapp@kkh.de, direkt über „Barriere melden“ in der KKH-App oder telefonisch unter der 0800 5548640554.
Sie sind auf unserer Internetseite kkh.de auf eine Barriere gestoßen?
Dann füllen Sie bitte unser Kontaktformular zur Barrierefreiheit aus, damit Ihr Anliegen schnellstmöglich von uns bearbeitet werden kann.
Ihre Anfragen werden durch unseren Support von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr bearbeitet und beantwortet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter „Dein Profil“ über die Funktion „Barriere melden“ in der KKH-App an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.
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