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Zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation

Eine Bezuschussung unterstützt Pflegebedürftige im ambulanten, häuslichen Bereich. Voraussetzung ist, dass aufgrund der Wohnverhältnisse bauliche Maßnahmen notwendig sind, um z. B. die Pflege zu erleichtern.

Die Pflegekasse kann bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes finanziell unterstützen, wenn dadurch im Einzelfall

  • die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird,
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person verhindert wird oder
  • eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird und sich so die Abhängigkeit von personeller Hilfe verringert.

Bauliche Maßnahmen sind z. B.:

  • Türverbreiterungen
  • Treppenlifter 
  • motorisch betriebene Absenkung von Küchenschränken
  • Badumbauten (Anbau der Badewanne, ebenerdige Dusche)

Bezuschusst werden ausschließlich Maßnahmen in der Wohnung des Pflegebedürftigen oder in dem Haushalt, in dem er aufgenommen wurde (auf Dauer angelegter, unmittelbarer Lebensmittelpunkt).

Die Pflegekasse bezuschusst max. 4.000 EUR je Maßnahme. Alle Maßnahmen, die aufgrund des aktuellen Hilfebedarfes gleichzeitig erforderlich sind, werden als eine Maßnahme gewertet und mit einem Zuschuss in Höhe von max. 4.000 EUR abgegolten.

Beispiel: Die pflegebedürftige Person benötigt aktuell eine Türverbreiterung und gleichzeitig einen Treppenlift. Sie erhält für beide Maßnahmen zusammen max. 4.000 EUR. Sofern die pflegebedürftige Person aktuell eine Türverbreiterung benötigt und z. B. erst einige Monate später aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes zusätzlich einen Treppenlift, erhält sie für jede der einzelnen Maßnahmen den Zuschuss von 4.000 EUR, also insgesamt 8.000 EUR.

Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einer gemeinsamen Wohnung, beträgt der Zuschuss für dieselbe Maßnahme für jeden Anspruchsberechtigten max. 4.000 EUR. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist in diesem Fall auf insgesamt 16.000 Euro begrenzt und wird gleichmäßig auf die Anspruchsberechtigten aufgeteilt.

Werden Zuschüsse für die Herstellung neuen Wohnraums beantragt, sind übrigens nur die entstandenen Mehrkosten zu berücksichtigen (z. B. Mehrkosten durch Einbau breiterer Türen als nach DIN-Norm).
Beispiel: Wenn die pflegebedürftige Person ein neues Haus mit verbreiterter Tür baut, übernimmt die Pflegekasse nicht die Kosten für die neue Tür, sondern nur die Mehrkosten für eine notwendige, verbreiterte Tür.

Anträge zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können formlos gestellt werden. Den Anträgen sollten Kostenvoranschläge über die beantragten Maßnahmen beiliegen. Inwiefern die Voraussetzungen für eine Bezuschussung erfüllt sind, wird in jedem Fall durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft. Für die Beurteilung des MD können auch Skizzen über den Zustand vorher und nachher bzw. Fotos hilfreich sein.

Die Bezuschussung baulicher Maßnahmen sollte vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt werden, damit die Pflegekasse die Leistungsvoraussetzungen prüfen und ggf. über Anpassungen beraten kann.
Sofern Rechnungen ohne vorherigen Antrag eingereicht werden, wird der Anspruch im Nachhinein geprüft. In diesem Fall muss der Pflegebedürftige jedoch damit rechnen, dass bei nicht erfüllten Voraussetzungen auch kein Zuschuss nachträglich gewährt werden kann.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag oder weitere Fragen an Ihre KKH Servicestelle.

Alternativ können Sie gerne unseren Dokumenten-Upload nutzen und uns Ihren vollständig ausgefüllten Antrag online übermitteln.  

Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich und unverzüglich. Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung ist, dass alle nötigen Unterlagen (z. B. Kostenvoranschläge) vorliegen. Zusätzlich prüft der MD die Notwendigkeit der baulichen Maßnahmen.

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