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Für ein behindertengerechtes Bett/Pflegebett benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst  kann Ihnen ein behindertengerechtes Bett/Pflegebett verordnen.

Pflegebedürftige Personen mit zuerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 können auch einen formlosen Antrag stellen.

Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) können Sie:

  • an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
  • in Ihrer KKH Servicestelle einreichen 

Nachdem Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) oder Ihr formloser Antrag bei uns eingegangen ist, prüft die KKH Ihren Antrag. Wird Ihr Antrag von der KKH genehmigt, senden wir Ihnen und unserem Vertragspartner die Genehmigung umgehend zu. Der Vertragspartner wird spätestens am 1. Werktag, nachdem die Genehmigung bei ihm eingegangen ist, telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Liefertermin abzustimmen. Die Lieferung erfolgt dann innerhalb von drei Werktagen, sofern Sie keine spätere Lieferung wünschen.

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.

Bei Auslieferung des Betts erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch.

Es ist hilfreich, wenn bei der Einweisung der gesetzliche Betreuer (soweit vorhanden), Ihre Pflegepersonen und/oder Angehörige dabei sind, damit auch sie in den Gebrauch des Betts eingewiesen werden können.

Ihre Gesundheit ist uns wichtig, daher sind alle behindertengerechten Betten/Pflegebetten der KKH standardmäßig mit einer Matratze zur Dekubitusprophylaxe ausgestattet. Sollten Sie eine spezielle Matratze zur Dekubitustherapie (eine Anti-Dekubitusmatratze) benötigen, muss diese separat von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin verordnet werden.

Darüber hinaus wird Ihnen folgendes Zubehör standardmäßig zur Verfügung gestellt:

  • Bettgalgen (ausgenommen 3-Fuß-, 5-Fuß-Bettgalgen, Wandbettgalgen)
  • Seitengitter links und rechts

Bei medizinisch notwendigem/individuellen Bedarf stellt Ihnen unser Vertragspartner auch eine Aufrichthilfe, eine Aufsteh-/Einstiegshilfe, einen Beistelltisch oder eine Bettverkürzung/-verlängerung zur Verfügung.

Ein Einlegerahmen kann eine Alternative zum Pflegebett sein, wenn Sie mit Ihrem Angehörigen weiter im Ehebett schlafen möchten. Der vorhandene Lattenrost wird aus Ihrem Bett entfernt und dafür der Einlegerahmen eingelegt. Der Einlegerahmen steht auf dem Fußboden in den Außenkanten des Bettes. Der Einlegerahmen ist ebenfalls in der Höhe verstellbar.

Beachtet werden sollte, dass die Verwendung eines Einlegerahmens in einem Doppelbett die Pflege erschweren könnte, da es nicht von beiden Seiten zugänglich ist. Außerdem fehlen die Seitengitter, an denen Sie sich festhalten könnten.

Der Einlegerahmen ist standardmäßig mit einer Matratze zur Dekubitusprophylaxe ausgestattet. Sollten Sie eine spezielle Matratze zur Dekubitustherapie (eine Anti-Dekubitusmatratze) benötigen, muss diese separat von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin verordnet werden. Darüber hinaus wird Ihnen bei Bedarf weiteres Zubehör zur Verfügung gestellt.

Die Versorgung mit einem behindertengerechten Bett/Pflegebett erfolgt im Rahmen von einjährigen Versorgungspauschalen. Das bedeutet: der Vertragspartner stellt Ihnen für vorerst ein Jahr ein behindertengerechtes Bett/Pflegebett zur Verfügung und ist für den gesamten Zeitraum für alle Reparaturen zuständig. Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt.

Sollte Ihr behindertengerechtes Bett/Pflegebett defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie das behindertengerechte Bett/Pflegebett erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.

Sollten Sie Ihr behindertengerechtes Bett/Pflegebett nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass das Bett zeitnah bei Ihnen abgeholt wird.  

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.

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