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Unterstützt die eingeschränkte Lungenfunktion

Für einen Sauerstoffkonzentrator benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst kann Ihnen einen Sauerstoffkonzentrator verordnen.

Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit dem Sauerstoffkonzentrator versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihren verordneten Sauerstoffkonzentrator bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle oder nutzen Sie unsere praktischen Suche, womit Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter finden.

Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch:

  • an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
  • in Ihrer KKH Servicestelle einreichen 

Nach Eingang Ihrer ärztlichen Verordnung prüft die KKH Ihren Antrag. Im Falle einer Genehmigung senden wir diese zeitgleich Ihnen und unserem Vertragspartner zu. Innerhalb von 24 Stunden nachdem die Genehmigung dort eingegangen ist, nimmt unser Vertragspartner telefonisch Kontakt mit Ihnen auf, um einen Liefertermin abzustimmen. Die Lieferung erfolgt umgehend, es sei denn, Sie wünschen eine spätere Lieferung.

Die Abrechnung der Kosten (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung) erfolgt direkt mit der KKH.

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.

Bei Auslieferung des Sauerstoffkonzentrators erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch durch unseren Vertragspartner.

Es ist hilfreich, wenn bei der Einweisung der gesetzliche Betreuer (soweit vorhanden), Ihre Pflegepersonen und/oder Angehörige dabei sind, damit auch sie in den Gebrauch des Sauerstoffkonzentrators eingewiesen werden können.

Eine ggf. notwendige medizinische Einweisung (z. B. Flow-Rate) darf ausschließlich durch Ihren Arzt/ Ihre Ärztin erfolgen.

Mit der Vergütungspauschale ist in der Regel sämtliches Zubehör abgegolten, welches für die Nutzung des jeweiligen Sauerstofftherapiegerätes benötigt wird (z. B. Nasenbrille oder Sterilwasser, sofern medizinisch verordnet).

Die Versorgung mit einem Sauerstoffkonzentrator erfolgt im Rahmen einer sechsmonatigen Erst- und einer 54-monatigen Folgepauschale. Hierfür stellt Ihnen unser Vertragspartner für sechs bzw. 54 Monate einen Sauerstoffkonzentrator zur Verfügung und ist für den gesamten Zeitraum auch für alle Reparaturen zuständig. Damit Sie Ihren Sauerstoffkonzentrator behalten können, ist es empfehlenswert, rechtzeitig (vor Ablauf der Fünf-Jahresfrist) eine neue Verordnung bei der KKH einzureichen.

Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt.

Sollte Ihr Sauerstoffkonzentrator defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie den Sauerstoffkonzentrator erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.

Sollten Sie Ihren Sauerstoffkonzentrator nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Vertragspartner, Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass Ihr Sauerstoffkonzentrator zeitnah bei Ihnen abgeholt wird.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.

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