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Um Ihren Antrag zu prüfen, benötigen wir eine ärztliche Verordnung (Rezept), die Sie von einem Schlaflabor erhalten.

Nach Eingang Ihrer ärztlichen Verordnung prüft die KKH Ihren Antrag. Im Falle einer Genehmigung senden wir diese zeitgleich Ihnen und unserem Exklusivvertragspartner zu. Die Bedarfsfeststellung und Beratung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Verordnung oder der Genehmigung der KKH beim Exklusivvertragspartner.

Die Versorgung mit einem CPAP-Gerät erfolgt im Rahmen einer Versorgungspauschale. Das bedeutet, unser Vertragspartner stellt Ihnen für die genehmigte Dauer ein CPAP-Gerät zur Verfügung und ist für den gesamten Zeitraum für alle ggf. notwendigen Reparaturen zuständig. 

Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt. 

Sollte Ihr CPAP-Gerät defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie das CPAP-Gerät erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

Sauerstoffkonzentrator

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