Für ein Arthrodesensitzkissen benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst kann Ihnen ein Arthrodesensitzkissen verordnen.
Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit dem Arthrodesensitzkissen versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihr verordnetes Arthrodesensitzkissen bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.
Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch
- an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
- in Ihrer KKH Servicestelle einreichen oder
- uns als Upload über „Meine KKH“ zukommen lassen.
Unser Vertragspartner stellt Ihnen das Arthrodesensitzkissen zur Verfügung. Die Abrechnung der Kosten (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung) erfolgt direkt mit der KKH. Eine vorherige Genehmigung durch die KKH ist nicht erforderlich.
Lassen Sie uns Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) zukommen, beauftragen wir einen Ver-tragspartner, Sie mit einem Arthrodesensitzkissen zu versorgen.
Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.
Es gibt Ausnahmen. Arthrodesensitzkissen sind orthopädische Hilfsmittel und fallen daher grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenkassen.
Ist ein Arthrodesensitzkissen beispielsweise zur Ausübung am Arbeitsplatz erforderlich, ist die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen nicht gegeben. Der Versorgungsanspruch ist daher individuell zu prüfen.
Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.
Nach Implantation eines künstlichen Hüft- oder Kniegelenks ist eine Versorgung mit einem Arthrodesensitzkissen nicht unbedingt erforderlich. In der Regel sind handelsübliche Sitzkissen ausreichend.
Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Sollte bei der Auswahl eines „Wunschmodells“ eine Aufzahlung entstehen, wäre diese von Ihnen zu zahlen und wird von der KKH nicht erstattet.
Erforderliche Reparaturen sind im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung/Garantie kostenfrei vom Vertragspartner durchzuführen.
Benötigen Sie Ihr Arthrodesensitzkissen nicht mehr, ist dieses von Ihnen eigenverantwortlich zu entsorgen.
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.
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