Navigation überspringen

Entlasten kurzzeitig den Sakralbereich beim Sitzen

Für einen Sitzring benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst kann Ihnen einen Sitzring verordnen.

Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit dem Sitzring versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihren verordneten Sitzring bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.

Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch

  • an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
  • in Ihrer KKH Servicestelle einreichen oder
  • uns als Upload über „Meine KKH“ zukommen lassen.

Unser Vertragspartner stellt Ihnen den Sitzring zur Verfügung. Die Abrechnung der Kosten (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung) erfolgt direkt mit der KKH. Eine vorherige Genehmigung durch die KKH ist nicht erforderlich.

Lassen Sie uns Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) zukommen, beauftragen wir einen Vertragspartner, Sie mit einem Sitzring zu versorgen.

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Sollte bei der Auswahl eines „Wunschmodells“ eine Aufzahlung entstehen, wäre diese von Ihnen zu zahlen und wird von der KKH nicht erstattet.

Erforderliche Reparaturen sind im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung/Garantie kostenfrei vom Vertragspartner durchzuführen.

Benötigen Sie Ihren Sitzring nicht mehr, ist dieser von Ihnen eigenverantwortlich zu entsorgen.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.

Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?