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DiGA werden als App oder Webanwendung angeboten.

Apps finden Sie in den App-Stores von Google und Apple. Bei einer Webanwendung gehen Sie auf die Website des Herstellers.

Der Anspruch umfasst nur solche digitalen Gesundheitsanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (BfArM-Liste) aufgenommen wurden. Apps, die ohne Rezept verfügbar sind, z. B. zur Gesundheitsförderung, zur Prävention oder zur Fitness sind, zählen nicht zu den DiGA.

Das Verzeichnis finden Sie auf der Website des BfArM. 

Nein, leider können wir Ihnen in diesem Fall die DiGA nicht gewähren.

Wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder den Hersteller.

Ihr Antrag wird priorisiert bearbeitet.

Die Verordnung gilt für 28 Tage (gerechnet vom Tag der Ausstellung). 

Sie können die Verordnung

  • über „Meine KKH“ hochladen,
  • per Post an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden,
  • in Ihrer KKH Servicestelle einreichen.

Der Code wird nur einmal vergeben. Bitte wenden Sie sich an den Hersteller.

Bitte versuchen Sie es noch einmal. Sie können uns gerne auch innerhalb der Geschäftszeiten anrufen.

Sie haben drei Monate lang Zeit, den Freischaltcode einzulösen. Der Dreimonatszeitraum beginnt mit dem Tag der Ausstellung der ärztlichen Verordnung. Erst wenn Sie den Freischaltcode eingelöst haben, beginnt Ihr tatsächlicher Leistungszeitraum. Der Zeitraum variiert je nach DiGA. Die meisten DiGA können 90 Tage lang genutzt werden. 

Ja, dies soll laut Hersteller möglich sein.

Nein, die Kosten für die digitalen Gesundheitsanwendungen übernehmen wir als Krankenkasse komplett. Für Sie fällt keine Zuzahlung an.

Innerhalb einiger Apps gibt es allerdings auch weitere Anwendungen, die freigeschaltet werden können (In-App-Käufe). Die Kosten dafür trägt der Nutzer selbst.

Nein, eine Kostenerstattung ist grundsätzlich nicht möglich.

Nein, die Kosten für das Internet werden nicht von der KKH übernommen.

Nein. Die Anschaffung eines Smartphones/Tablets für die Nutzung der DiGA fällt in den privaten Bereich. Die Kosten für „Hardware“ werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Bitte wenden Sie sich an den Hersteller der App. Dieser bietet Ihnen eine 24-Stunden-Hotline und antwortet innerhalb von 24 Stunden.

Von der KKH erhält der Hersteller keine Versichertendaten. Die Kommunikation zwischen Hersteller und Krankenkasse erfolgt nur über den Freischaltcode.

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