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Wo finde ich die App?
Die App finden Sie in den App-Stores von Google und Apple.
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Kann ich jede DiGA bekommen, die auf dem Markt ist?
Nein, der Anspruch umfasst nur solche digitalen Gesundheitsanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (BfArM-Liste) aufgenommen wurden.
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Wo finde ich das DiGA-Verzeichnis?
Das Verzeichnis finden Sie auf der Website des BfArM.
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Ich habe Beitragsschulden, bekomme ich dennoch die App?
Nein, leider können wir Ihnen in diesem Fall die DiGA nicht gewähren.
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Mein Arzt hat mir eine Gesundheitsapp verordnet. Wer hilft mir bei der Bedienung der App?
Wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder den Hersteller.
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Wie lange braucht die Bearbeitung meiner Verordnung?
Ihr Antrag wird priorisiert bearbeitet.
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Wie lange ist meine Verordnung gültig?
Die Verordnung gilt für 28 Tage (gerechnet vom Tag der Ausstellung).
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Ich habe eine Verordnung. Wohin soll ich diese senden?
Sie können die Verordnung
- über „Meine KKH“ hochladen,
- per Post an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden,
- in Ihrer KKH Servicestelle einreichen.
- über „Meine KKH“ hochladen,
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Ich habe mein Handy gewechselt & der Freischaltcode wurde auf dem vorherigen Handy eingelöst. Bekomme ich den Code noch einmal?
Der Code wird nur einmal vergeben. Bitte wenden Sie sich an den Hersteller.
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Ich konnte meinen Freischaltcode nicht einlösen, weil Ihre Server nicht erreichbar sind.
Bitte rufen Sie innerhalb unserer Geschäftszeiten an.
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Wie lange ist der Freischaltcode gültig?
Der Freischaltcode ist 3 Monate nach Ausstellung der Verordnung (abhängig vom Verordnungsdatum) gültig.
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Kann ich die verordnete App auch auf mehreren Endgeräten (z. B. Tablet & Smartphone) nutzen?
Ja, dies soll laut Hersteller möglich sein.
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Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Nein, die Kosten für die digitalen Gesundheitsanwendungen übernehmen wir als Krankenkasse komplett. Für Sie fällt keine Zuzahlung an.
Innerhalb einiger Apps gibt es allerdings auch weitere Anwendungen, die freigeschaltet werden können (In-App-Käufe). Die Kosten dafür trägt der Nutzer selbst.
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Kann ich die App herunterladen & mir die Kosten erstatten lassen?
Nein, eine Kostenerstattung ist grundsätzlich nicht möglich.
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Werden mir die Internetkosten erstattet/anteilig erstattet?
Nein, die Kosten für das Internet werden nicht von der KKH übernommen.
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Bekomme ich auch ein Smartphone von der KKH?
Nein. Die Anschaffung eines Smartphones/Tablets für die Nutzung der DiGA fällt in den privaten Bereich. Die Kosten für „Hardware“ werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
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Ich habe mein Handy verloren. Ist es möglich, meinen Zugang zu der App sperren zu lassen, damit niemand an meine persönlichen Daten gelangt?
Bitte wenden Sie sich an den Hersteller der App. Dieser bietet Ihnen eine 24-Stunden-Hotline und antwortet innerhalb von 24 Stunden.
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Bekommt der App-Hersteller von der Krankenkasse irgendwelche Daten von mir?
Nein, die KKH übermittelt dem App-Anbieter keinerlei persönliche Daten. Ihre persönlichen Daten sind bei uns sicher.